Titel Logo
Amts- und Informationsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Beilrode
Ausgabe 9/2026
Nichtamtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinsam für ein gepflegtes Ortsbild – wichtige Hinweise für Grundstückseigentümer

Ein gepflegtes und sicheres Ortsbild liegt uns allen am Herzen. Damit die Straßen, Gehwege und öffentlichen Bereiche in unseren Gemeinden Beilrode und Arzberg sauber und sicher bleiben, möchten wir alle Grundstückseigentümer freundlich an ihre Pflichten aus der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung erinnern.

Gehwege und Schnittgerinne sauber halten

Grundstückseigentümer sind dafür verantwortlich, die Gehwege vor ihren Grundstücken regelmäßig zu reinigen. Dazu gehört auch das Schnittgerinne – also der Bereich bzw. die Kante zwischen Straße und Gehweg. Dieser ist von Unkraut, Laub und sonstigen Verschmutzungen freizuhalten.

Ebenso wichtig ist es, darauf zu achten, dass Bäume, Sträucher und andere Anpflanzungen sowie Äste nicht in den Gehweg oder den Straßenbereich hineinragen. Der erforderliche Verkehrs- und Lichtraum muss jederzeit freigehalten werden. Dies dient nicht nur einem gepflegten Erscheinungsbild, sondern vor allem der Sicherheit von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern.

Auch im Winter ist Mithilfe gefragt

Mit Blick auf die bevorstehende kalte Jahreszeit möchten wir außerdem daran erinnern, dass die Grundstückseigentümer im Rahmen der geltenden Regelungen verpflichtet sind, die Gehwege vor ihren Grundstücken von Schnee und Eis zu befreien und bei Glätte entsprechend zu sichern.

Ein rechtzeitig geräumter und sicherer Gehweg hilft insbesondere älteren Menschen, Kindern und Personen mit eingeschränkter Mobilität, sicher unterwegs zu sein.

Hinweis zum Fällen von Bäumen

Darüber hinaus möchten wir bereits auf die bevorstehende Unterbrechung der Schonfrist für das Fällen von Bäumen hinweisen. Vom 1. Oktober bis zum 28. Februar ist das Fällen von Bäumen grundsätzlich wieder möglich. Vor dem Fällen eines Baumes ist jedoch die erforderliche Genehmigung beim zuständigen Ordnungsamt einzuholen. Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer, sich rechtzeitig vor geplanten Fällarbeiten mit dem Ordnungsamt in Verbindung zu setzen.

Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass unsere Ortsteile sauber, gepflegt und sicher bleiben. Wir bedanken uns bei allen Grundstückseigentümern, die ihrer Verantwortung bereits regelmäßig nachkommen, und freuen uns auch weiterhin auf ein gutes Miteinander in unseren Gemeinden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!