Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 1/2023
Gemeinde Rathmannsdorf
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung einer Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Gemeinde Rathmannsdorf

Die Gemeinde Rathmannsdorf widmet gemäß § 54 Sächsischem Straßengesetz in der Gemarkung Wendischfähre eine Teilfläche des Flurstückes 94/27 zu einem beschränkt öffentlichen Weg.

Das Bestandsverzeichnis liegt mit Bestandsblatt „Zugang Bahnhof Rathmannsdorf“ in der Zeit vom 01.02.2023 bis 31.07.2023 zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme im Rathaus Bad Schandau, Zimmer 31, Dresdner Straße 3, 01814 Bad Schandau aus.

Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Schandau, Dresdner Str. 3 in 01814 Bad Schandau einzulegen.

Rathmannsdorf, 29.12.2022

Uwe Thiele
Bürgermeister