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Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 1/2023
Stadt Bad Schandau
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Bekanntmachung einer Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Stadt Bad Schandau

Die Stadt Bad Schandau nimmt eine Korrektur im Bestandsverzeichnis Gemeindestraßen gemäß § 54 Sächsisches Straßengesetz vor.

Die Korrektur bezieht sich auf das Bestandsblatt „Elbweg-Elbradweg“ und die Eintragungsverfügung vom 19.12.2022.

Weiterhin wurden folgende Wege in das Bestandsverzeichnis der Stadt Bad Schandau aufgenommen:

• Stellnitzgrundweg

• Lottersteig

• Nasser Grund

• Winterbergstraße

• Alte Straße (Straße zum Kuhstall)

• Holzlagerplatzweg

• Grenzweg

• Wurzelweg

• Wenzelweg

• Polenztalweg (Teilstück)

• Wäldchenweg

• Teilstück Kaiserstraße

• Sellnitzfahrweg

• Roßsteig

• Elbleitenweg

Das Bestandsverzeichnis liegt bezüglich des Bestandsblattes „Elbweg-Elbradweg“ sowie aller weiteren in das Bestandsverzeichnis aufgenommenen und hier benannten Wegen in der Zeit vom 01.02.2023 bis 31.07.2023 zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme im Rathaus Bad Schandau, Zimmer 25, Dresdner Str. 3, 01814 Bad Schandau aus.

Gegen diese Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Schandau, Dresdner Str. 3, 01814 Bad Schandau einzulegen.

Bad Schandau, 29.12.2022

Thomas Kunack
Bürgermeister