Beschluss-Nr.: 2024/BS/0091
Annahme einer Spende für die Jugendfeuerwehr Porschdorf im Jahr 2024
Der Stadtrat beschließt die Annahme einer Geldspende über 400 € von Maria und Marko Große aus Porschdorf für die Förderung der Jugendfeuerwehr Porschdorf. Der Spendenbetrag ging im November 2024 in der Stadtkasse ein.
Beschluss-Nr.: 2024/BS/0092
Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Bad Schandauer Kur- und Tourismus GmbH
1. Der Jahresabschluss 2023 der Bad Schandauer Kur- und Tourismus GmbH ist wie folgt festzustellen:
| 1.1. | Bilanzsumme | 364.789,53 € |
| 1.1.1. | davon entfallen auf der Aktivseite auf |
|
| - das Anlagevermögen | 66.248,00 € |
| - das Umlaufvermögen | 286.403,11 € |
| - den Rechnungsabgrenzungsposten | 12.138,42 € |
| 1.1.2. | davon entfallen auf der Passivseite auf |
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| - das Eigenkapital | 214.330,87 € |
| - den Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen | 0,00 € |
| - die Rückstellungen | 56.745,00 € |
| - Verbindlichkeiten | 93.713,66 € |
| - Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 € |
| 1.2. | Jahresüberschuss | 2.932,35 € |
| 1.2.1. | Summe der Erträge | 1.617.230.80 € |
| 1.2.2. | Summe der Aufwendungen | 1.629.756,78 € |
| 1.2.3 | Saldo aus Zinsen und Steuern | 15.458,33 € |
2. Behandlung des Jahresergebnisses
Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.932,35 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Entlastung der Geschäftsführerin
Der Geschäftsführerin, Frau Gundula Strohbach, wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
Die Abschlussprüfung erfolgte durch Dr. Winfried Heide, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Dresden.
Mit Datum vom 14. November 2024 wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss zum 31.12.2023 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 der Bad Schandauer Kur- und Tourismus GmbH erteilt.
Beschluss-Nr.: 2024/BS/0093
Entlastung des Aufsichtsrates der Bad Schandauer Kur- und Tourismus GmbH für das Wirtschaftsjahr 2023
Auf der Grundlage des Berichtes über die Jahresabschlussprüfung der Bad Schandauer Kur- und Tourismus GmbH wird dem Aufsichtsrat für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung erteilt.
Beschluss-Nr.: 2024/BS/0095
Beschluss - Billigung und Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Neugestaltung Ortseingang südlich Basteistraße"
Der Stadtrat der Stadt Bad Schandau billigt den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neugestaltung Ortseingang Basteistraße“ in der Fassung vom Dezember 2024. Die Planunterlagen werden zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Die von der Planänderung betroffenen Träger öffentlicher Belange sollen am Planverfahren beteiligt werden.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird im Verfahren nach § 13 a (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Umweltprüfung und ohne frühzeitige Beteiligung geführt.
Die Auslegung soll in der Zeit vom 13.01.2025 bis zum 14.02.2025 in der Stadtverwaltung Bad Schandau, Zimmer 25, zu folgenden Zeiten erfolgen:
| Montag: | 9:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
| Dienstag: | 9:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | 9:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
| Donnerstag: | 9:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 9:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:00 Uhr |
Während der Auslegung können Hinweise, Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Bad Schandau, den 11.12.2024