Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 1/2026
Wichtige Informationen für alle Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung und Entrichtung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2026

für die Stadt Bad Schandau

und

für die Gemeinden Reinhardtsdorf-Schöna und Rathmannsdorf

Steuerfestsetzung

Die Steuersätze für die Erhebung der Hundesteuer 2026 der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden Reinhardtsdorf-Schöna und Rathmannsdorf sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

Somit wird auf die Versendung der Hundesteuerjahresbescheide für das Kalenderjahr 2026 verzichtet.

Die Festsetzung der Hundesteuer durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Steuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2026 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2026 durch diese öffentliche Bekanntmachung nach dem zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt.

Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides. Erst wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten, ergeht ein neuer Hundesteuerbescheid. Bis dahin gelten die bisherigen Festsetzungen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekannt-machung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Bad Schandau, Dresdner Straße 3, 01814 Bad Schandau schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.

Zahlungshinweis

Die Steuerpflichtigen, die keinen Lastschrifteinzug erteilt haben, werden gebeten, die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2026 zum Fälligkeitstermin unter Zugrundelegung des zuletzt ergangenen Bescheides zu entrichten.

Auskunft

Für Auskünfte steht Ihnen das Steueramt der Stadtverwaltung Bad Schandau, Telefon 035022/501-113 zur Verfügung.

 — 

Bad Schandau, den 02.01.2026

T. Kunack
Bürgermeister