Die laufende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung gehört gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 10 SächsWaldG zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Forstbehörden.
Für die im Jahr 2026 durchzuführende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung im Bereich der Gemeinden Bad Schandau und Reinhardtsdorf-Schöna hat der Staatsbetrieb Sachsenforst das Büro
Bietergemeinschaft Dipl.-Forstwirt Steffen Hilpert
Stauffenbergallee 61
01099 Dresden
Tel.: 0351 3345252
Mobil: 01573 5436785
E-Mail: SteffenHilpert@web.de
mit den notwendigen Außenaufnahmen beauftragt.
Die Mitarbeiter des Büros werden als Beauftragte der Forstbehörden (§ 40 Abs. 6 SächsWaldG), die zu untersuchenden Flächen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von Mai bis September 2026 begehen. Die Untersuchungsgebiete liegen innerhalb der folgenden Gemeinden: Reinhardtsdorf-Schöna, Bad Schandau, Gohrisch, Struppen und Königstein.
Wir bitten die betroffenen Eigentümer und Nutzer um Verständnis.
Ob im Zuge der Kartierung ein konkretes Flurstück betroffen ist, kann in der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz erfragt werden.
Ihr zuständiger Ansprechpartner ist:
Nationalpark und Forstverwaltung Sächsische Schweiz
Sachbearbeiter Waldökologie und Naturschutz: Kai Noritzsch, Tel.: 035022 900630
Bei allgemeinen Fragen zur Waldbiotopkartierung steht Ihnen das Referat „Naturschutz im Wald“ der Geschäftsleitung von Sachsenforst zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Michael Götze-Werthschütz
Michael.Goetze-Werthschuetz@sachsenforst.sachsen.de
03501 468337