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Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 10/2026
Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft
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​​​​​​​Bekanntmachung des Staatsbetriebs Sachsenforst zum Vorhaben „Aktualisierung der selektiven Waldbiotopkartierung“ Kartierdurchgang 2026

Die laufende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung gehört gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 10 SächsWaldG zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Forstbehörden.

Für die im Jahr 2026 durchzuführende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung im Bereich der Gemeinden Bad Schandau und Reinhardtsdorf-Schöna hat der Staatsbetrieb Sachsenforst das Büro

Bietergemeinschaft Dipl.-Forstwirt Steffen Hilpert

Stauffenbergallee 61

01099 Dresden

Tel.: 0351 3345252

Mobil: 01573 5436785

E-Mail: SteffenHilpert@web.de

mit den notwendigen Außenaufnahmen beauftragt.

Die Mitarbeiter des Büros werden als Beauftragte der Forstbehörden (§ 40 Abs. 6 SächsWaldG), die zu untersuchenden Flächen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von Mai bis September 2026 begehen. Die Untersuchungsgebiete liegen innerhalb der folgenden Gemeinden: Reinhardtsdorf-Schöna, Bad Schandau, Gohrisch, Struppen und Königstein.

Wir bitten die betroffenen Eigentümer und Nutzer um Verständnis.

Ob im Zuge der Kartierung ein konkretes Flurstück betroffen ist, kann in der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz erfragt werden.

Ihr zuständiger Ansprechpartner ist:

Nationalpark und Forstverwaltung Sächsische Schweiz

Sachbearbeiter Waldökologie und Naturschutz: Kai Noritzsch, Tel.: 035022 900630

Bei allgemeinen Fragen zur Waldbiotopkartierung steht Ihnen das Referat „Naturschutz im Wald“ der Geschäftsleitung von Sachsenforst zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Michael Götze-Werthschütz

Michael.Goetze-Werthschuetz@sachsenforst.sachsen.de

03501 468337