Bei kurzzeitigen Sperrungen von öffentlichen Parkplätzen und Anwohnerstellflächen, beispielsweise aufgrund von Grünschnittarbeiten oder Straßenreinigungen durch die Kehrmaschine, kommt es trotz entsprechender Beschilderung leider immer wieder vor, dass Fahrzeuge auf den gesperrten Flächen abgestellt werden.
Aus versicherungstechnischen Gründen sowie zur Vermeidung möglicher Beschädigungen an Fahrzeugen können die vorgesehenen Arbeiten in diesen Fällen leider nicht durchgeführt werden.
Wir bitten daher alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die aufgestellten Hinweisschilder zu beachten und die gesperrten Flächen im angegebenen Zeitraum freizuhalten. Nur so können die notwendigen Arbeiten ordnungsgemäß und zügig ausgeführt werden.
Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bedanken wir uns herzlich.