Die Stadt Bad Schandau sucht dringend eine/n Friedensrichterin/Friedensrichter für den Bereich Bad Schandau, Rathmannsdorf und Reinhardtsdorf-Schöna.
Dieses Ehrenamt können Einwohner übernehmen, die mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein sollen und Interesse an einer solchen Aufgabe haben.
Die Aufgabe der Friedensrichterin oder des Friedensrichters besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten – vermögens- und strafrechtlicher Art – zu schlichten und im Schlichtungsverfahren einen Vergleich herbeizuführen.
Die Aufgabenpalette eines Friedensrichters ist vielfältig, wie beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, aber auch Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung und Sachbeschädigung.
Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Stadtrat der Stadt Bad Schandau gewählt und kann auch wiedergewählt werden.
Bürgerinnen und Bürger aus Bad Schandau und den Gemeinden Rathmannsdorf und Reinhardtsdorf-Schöna, welche Interesse für dieser Aufgabe haben, werden gebeten, sich schriftlich bis zum 30.06.2023 bei der Stadtverwaltung Bad Schandau, Dresdner Str. 3, 01814 Bad Schandau zu bewerben.
Folgende Voraussetzungen sind für dieses Amt notwendig:
Der Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Friedensrichter kann nicht sein, wer
| • | als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist; |
| • | die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt; |
| • | das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist. |
Friedensrichter kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Friedensrichter soll nicht sein, wer
| • | bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird; |
| • | nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnt; |
| • | gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder |
| • | für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war. |
Nähere Auskünfte über das Amt des Friedensrichters/der Friedensrichterin erhalten interessierte Bürger in der Stadtverwaltung Bad Schandau von Frau Wötzel, unter der Ruf-Nr. 035022 501127.
Für interessierte Bürger bietet die Stadtverwaltung Bad Schandau einen unverbindlichen Besprechungstermin nach Absprache an.
Bad Schandau, 02.06.2023