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Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 12/2023
Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna
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Öffentliche Bekanntmachung über die Auflegung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Gemäß § 36 Abs: 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. Mai 1975 (BGBl. S. 1077) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19.12.2022 (BGBl. S. 2606) gibt die Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna folgendes bekannt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna hat in der Sitzung am 31.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Dresden und das Amtsgericht Pirna gefasst.

Die Vorschlagsliste der Gemeinde Reinhardsdorf-Schöna liegt in der Zeit vom

26. Juni bis 30. Juni 2023

zu jedermanns Einsicht

in der Stadtverwaltung Bad Schandau, Zimmer 25, Dresdner Str. 3, 01814 Bad Schandau zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung

sowie

im Gemeindeamt Reinhardtsdorf, Waldbadstraße 52 d/e, 01814 Reinhardtsdorf-Schöna, während der Dienstzeit aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung bei der Stadt Bad Schandau oder der Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Bad Schandau, 01.06.2023

T. Kunack
Bürgermeister der erfüllenden Gemeinde Bad Schandau