Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 12/2023
Wichtige Informationen für alle Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Information zu Erdwärme- und Brunnenbohrungen

Umweltamt – untere Wasserbehörde

Information zu Erdwärme- und Brunnenbohrungen

Die letzten Jahre verzeichnen einen starken Anstieg der Errichtung von Erdwärmegewinnungsanlagen (EWSA) und Gartenbrunnen. Im Rahmen eines vorsorgenden und nachhaltigen Gewässerschutzes bestehen dazu gesetzliche Anforderungen, die grundsätzlich zu beachten sind.

Der unteren Wasserbehörde liegen Informationen über Aktivitäten einer Bohrfirma im Landkreis vor, die offensichtlich nicht nach den Vorgaben arbeitet.

Bitte beachten Sie daher:

Die erforderlichen Bohrungen (Erdaufschlüsse) sind in jedem Fall mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten bei der unteren Wasserbehörde schriftlich anzuzeigen (§ 49 Wasserhaushaltsgesetz i. V. m. § 41 Sächsisches Wassergesetz), da sie so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können.

Die Bohrungen zur Erdwärmegewinnung dürfen nur von Bohrunternehmen durchgeführt werden, die über eine zertifizierte Qualifikation auf Grundlage von DVGW-Arbeitsblatt W 120-2 „Qualitätsanforderungen für die Bereiche Bohrtechnik und oberflächennahe Geothermie (Erdwärmesonden) verfügen oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen können.

Brunnen dürfen nur durch zugelassene Fachfirmen errichtet werden, die mit dem zulassungspflichtigen Handwerk Brunnenbauer in der Handwerksrolle der Handwerkskammer eingetragen sind.

Wer Erdwärmeanalgen oder Brunnen ohne Anzeige und ohne nachweislicher Fachkunde errichtet oder errichten lässt, handelt illegal und ordnungswidrig. Die Verantwortung dafür liegt beim Grundstückseigentümer.

Den Link zu den elektronischen Anzeigeformularen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes https://www.landratsamt-pirna.de/gewaesserschutz.html.

Außerdem verweisen wir auf die umfangreichen Informationen des Freistaates Sachsen im Verfahrenshandbuch für oberflächennahe Erdwärmenutzung (unter: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/42073) und im Merkblatt zu Gartenbrunnen (unter: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/36686).

Für Rückfragen können Sie sich gern an die zuständigen Mitarbeiter der Wasserbehörde wenden.