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Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 12/2025
Stadt Bad Schandau
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Bekanntmachung Haushaltssatzung der Stadt Bad Schandau für die Haushaltsjahre 2025 /2026

Richtigstellung

In der Bekanntmachung der Haushaltssatzung im Amtsblatt Ausgabe Nr. 11 vom 30.05.2025 ist leider ein Druckfehler enthalten: der unter § 2 ausgewiesene Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen beträgt sowohl in 2025 als auch 2026 – 0 €.

Deshalb ist das Verfahren an dieser Stelle zu wiederholen.

Bekanntmachung

H a u s h a l t s s a t z u n g
der Stadt Bad Schandau
für die Haushaltsjahre 2025 /2026

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 16. April 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025/2026, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

-

Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

-

Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf

-

Gesamtergebnis auf

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

-

veranschlagtes Gesamtergebnis auf

im Finanzhaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-

Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-

Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf

festgesetzt.

§ 2

festgesetzt.

§ 3

festgesetzt.

§ 4

festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

360 v.H

360 v.H

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

460 v.H

460 v.H

Gewerbesteuer auf

450 v.H

450 v.H

§ 6

Weitere Festsetzungen:

Bad Schandau, den 20.05.2025

Thomas Kunack
Bürgermeister

Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 76 Abs. 3 SächsGemO mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025/2026 in der Zeit

von 17.06.2025 bis 24.06.2025

im Rathaus der Stadt Bad Schandau, Zimmer 14 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme ausgelegt wird.

(Dienstzeiten der Stadtverwaltung: Mo-Fr.: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, Di.: 13.30 Uhr – 18.00 Uhr, Do: 13.30 Uhr – 16.00 Uhr)

Der Haushaltsplan ist zusätzlich in der Internetpräsentation der Stadt Bad Schandau unter der Rubrik Rathaus & Politik abrufbar.

Die Gesetzmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 16.04.2025 sowie der Haushaltsatzung 2025/2026 mit Haushaltsplan wurde vom Kommunalamt des Landkreises Sächs. Schweiz – Osterzgebirge (Rechtsaufsichtsbehörde) mit Bescheid vom 16.05.2025 bestätigt.

Der Haushaltsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Auf die im § 4 Abs. 4 Sächs.GemO genannten Voraussetzungen der Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und deren Rechtsfolgen wird hingewiesen.

Bad Schandau, den 20.05.2025

Thomas Kunack
Bürgermeister