Beschluss-Nr. 2025/RTM/007 vom 08.05.2025
Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 08.05.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
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| Haushaltsjahre | |
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| 2025 | 2026 |
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025/2026, der die für die
Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
| im Ergebnishaushalt mit dem | |||
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 1.709.800,00 EUR | 1.706.240,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 1.948.505,00 EUR | 1.922615,00 EUR |
| - | Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf | -238.705,00 EUR | -216.375,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| - | Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
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| - | Gesamtergebnis | -238.705,00 EUR | -216.375,00 EUR |
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| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf | 110.415,00 EUR | 95.965,00 EUR |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
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| - | veranschlagtes Gesamtergebnis auf | -128.290,00 EUR | -120.410,00 EUR |
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| im Finanzhaushalt mit dem | |||
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.452.340,00 EUR | 1.482.120,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.533.835,00 EUR | 1.556.870,00 EUR |
| - | Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -81.495,00 EUR | -74.750,00 EUR |
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| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 247.610,00 EUR | 85.000,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 340.200,00 EUR | 106.900,00 EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -92.590,00 EUR | -21.900,00 EUR |
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| - | Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -174.085,00 EUR | -96.650,00 EUR |
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| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
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| - | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitten im Haushaltsjahr auf | -176.118,00 EUR | -96.650,00 EUR |
festgesetzt.
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
festgesetzt.
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
festgesetzt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf | 250.000,00 EUR | 250.000,00 EUR |
| festgesetzt. | ||
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 360 v.H. | 360 v.H. |
| für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 460 v.H. | 460 v.H. |
| Gewerbesteuer auf | 450 v.H. | 450 v.H. |
Rathmannsdorf, den 03.06.2025
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des § 76 der SächsGemO unter dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung einschließlich Doppel-Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Rathmannsdorf für die Jahre 2025/2026 in der Zeit vom 17.06. bis 24.06.2025 während der üblichen Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Bad Schandau, Kämmerei - Zimmer 16 ausliegen.
(Dienstzeiten der Stadtverwaltung: Mo.-Fr.: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, Di.: 13.30 Uhr – 18.00 Uhr, Do.: 13.30 Uhr – 16.00 Uhr)
Im gleichen Zeitraum kann zusätzlich im Gemeindeamt Rathmannsdorf, Hohnsteiner Straße 13 während der Öffnungszeiten Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan genommen werden.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, die Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2025/26 auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.rathmannsdorf.de Rubrik „Gemeinde„/bekanntmachung-finanzen/ aufzurufen.
Mit Bescheid vom Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Kommunalamt vom 02.06.2025 wurde die Gesetzmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses zur Haushaltssatzung bestätigt. Der Haushaltsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Auf die im § 4 Abs. 4 SächsGemO genannten Voraussetzungen der Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und deren Rechtsfolgen wird hingewiesen.
Rathmannsdorf, den 03.06.2025