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Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 12/2025
Gemeinde Rathmannsdorf
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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Rathmannsdorf für die Haushaltsjahre 2025/2026 (Doppelhaushalt)

Beschluss-Nr. 2025/RTM/007 vom 08.05.2025

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 08.05.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Haushaltsjahre

2025

2026

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025/2026, der die für die

Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

-

Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

-

Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf

-

Gesamtergebnis

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

-

veranschlagtes Gesamtergebnis auf

im Finanzhaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-

Zahlungsmittelüberschuss oder –bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-

Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitten im Haushaltsjahr auf

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf

festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

Gewerbesteuer auf

Rathmannsdorf, den 03.06.2025

Uwe Thiele
Bürgermeister

Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des § 76 der SächsGemO unter dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung einschließlich Doppel-Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Rathmannsdorf für die Jahre 2025/2026 in der Zeit vom 17.06. bis 24.06.2025 während der üblichen Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Bad Schandau, Kämmerei - Zimmer 16 ausliegen.

(Dienstzeiten der Stadtverwaltung: Mo.-Fr.: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, Di.: 13.30 Uhr – 18.00 Uhr, Do.: 13.30 Uhr – 16.00 Uhr)

Im gleichen Zeitraum kann zusätzlich im Gemeindeamt Rathmannsdorf, Hohnsteiner Straße 13 während der Öffnungszeiten Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan genommen werden.

Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, die Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2025/26 auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.rathmannsdorf.de Rubrik „Gemeinde/bekanntmachung-finanzen/ aufzurufen.

Mit Bescheid vom Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Kommunalamt vom 02.06.2025 wurde die Gesetzmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses zur Haushaltssatzung bestätigt. Der Haushaltsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Auf die im § 4 Abs. 4 SächsGemO genannten Voraussetzungen der Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und deren Rechtsfolgen wird hingewiesen.

Rathmannsdorf, den 03.06.2025

Uwe Thiele
Bürgermeister