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Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 13/2025
Gemeinde Rathmannsdorf
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Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Rathmannsdorf für das Jahr 2024

1. Kindertageseinrichtungen

1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal- und Sachkosten (z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Personal- und Sachkosten für 9 h).

1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

* SVJ-Schulvorbereitungsjahr

1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete

1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat

1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG

2.1. laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und Monat (Jahres-

durchschnitt)

2.2. Deckung der laufenden Geldleistung bzw. – sofern relevant – der Kosten Kindertagespflege insgesamt je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

Ab 01.09.2025 geänderte Elternbeiträge in der Gemeinde Rathmannsdorf

Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses der Gemeinde Rathmannsdorf vom 15.06.2017 und der Betriebskostenabrechnung 2024 treten ab 01.09.2025 im Kindergarten „Spatzennest“ Rathmannsdorf neue Elternbeiträge in Kraft.

Monatliche Elternbeiträge

Betreuung 9 Std/Kinderkrippe

365,00 €

Betreuung 9 Std/Kindergarten

194,00 €

Sind kürzere bzw. längere Betreuungszeiten vereinbart, berechnet sich der Elternbeitrag anteilig.