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Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 14/2023
Gemeinde Rathmannsdorf
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Beschlüsse des Gemeinderates vom 29.06.2023

Beschluss-Nr. 04-06/2023 Annahme der eingegangenen Spenden für die Wegesanierung Alter Schulweg

Der Gemeinderat der Gemeinde Rathmannsdorf beschließt die Annahme der Spenden in Höhe von 17.000,00 € zur Wegesanierung Alter Schulweg.

Beschluss-Nr. 05-06/2023 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für den Doppelhaushalt der Haushaltsjahre 2023/2024 der Gemeinde Rathmannsdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Rathmannsdorf beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung mit Doppel-Haushaltsplan einschließlich Anlagen für die Haushaltsjahre 2023/2024.

Beschluss-Nr.06-06/2023 Verzicht auf die Aufstellung eines

Gesamtabschlusses für die Haushaltsjahre 2023/2024 der

Gemeinde Rathmannsdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Rathmannsdorf beschließt, auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für die Haushaltsjahre 2023/2024 zu verzichten.

Alternativ ist ein Beteiligungsbericht gemäß § 99 Sächsische Gemeindeordnung zu erstellen.

Beschluss Nr.07-06/2023 Änderung des Gesellschaftsvertrags der WASS GmbH

Durch den Stadtrat / Gemeinderat werden nachfolgende Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Wasserbehandlung Sächsische Schweiz GmbH bestätigt:

  1. Im § 8 – Aufsichtsrat – werden folgende Absätze neu gefasst:

(1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie drei weiteren Mitgliedern. Die Gesellschaftsversammlung wählt aus ihrer Mitte die Mitglieder des Aufsichtsrates und bestimmt den Vorsitzenden.

(3) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrates sowie mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrates anwesend sind. Weitere Einzelheiten der inneren Ordnung des Aufsichtsrates können in einer Geschäftsordnung geregelt werden, welche die Vorgaben dieses Gesellschaftsvertrages zu berücksichtigen hat und der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf.

  1. Im § 8 wird der Absatz 4 wie folgt ergänzt:

Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende doppeltes Stimmrecht.