Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 16/2023
Stadt Bad Schandau
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung Haushaltssatzung 2023-2024

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung am 28. Juni 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Haushaltsjahre

2023

2024

§ 1

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023/2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

9.732.429 €

9.864.599 €

-

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

10.447.600 €

10.384.465 €

-

Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf

-715.171 €

-519.866 €

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

1.478.060 €

1.583.707 €

-

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

1.208.439 €

1.513.848 €

-

Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf

269.621 €

69.859 €

-

Gesamtergebnis auf

-445.550 €

-450.007 €

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichenErgebnisses aus Vorjahren auf

0 €

0 €

-

Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

0 €

0 €

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit den Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

470.220 €

453.620 €

-

Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit den Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf

0 €

0 €

-

veranschlagtes Gesamtergebnis auf

24.670 €

3.613 €

im Finanzhaushalt mit dem

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

10.162.163 €

10.417.388 €

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

10.023.109 €

10.288.456 €

-

Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldoder Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufenderVerwaltungstätigkeit auf

139.054 €

128.932 €

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.133.590 €

1.726.723 €

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.670.390 €

2.064.500 €

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-536.800 €

-337.777 €

-

Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-397.746 €

-208.845 €

-

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 €

0 €

-

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

243.200 €

101.000 €

-

Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-243.200 €

-101.000 €

-

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf

-1.494.972 €

-309.845 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf

0 €

0 €

festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird auf

440.000 €

0 €

festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf

2.000.000 €

2.000.000 €

festgesetzt.

§ 5

Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

360 v.H.

360 v.H.

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

460 v.H.

460 v.H.

für die baureifen Grundstücke (Grundsteuer C) auf

0 v.H

0 v.H.

für die Grundstücke in Gebieten für Windenergieanlagen (Grundsteuer D) auf

0 v.H

0 v.H.

Gewerbesteuer auf

450 v.H.

450 v.H.

§ 6

Weitere Festsetzungen:

Die Verwaltungsumlage wird festgesetzt mit:

2023

2024

ordentlichen Erträgen im Ergebnishaushalt

von Gemeinde Rathmannsdorf

119.472 €

121.750 €

von Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna

169.872 €

173.111 €

Einzahlungen im Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit

von Gemeinde Rathmannsdorf

119.472 €

121.750 €

von Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna

169.872 €

173.111 €

Einzahlungen im Finanzhaushalt aus Investitionstätigkeit (Investitionsumlage)

von Gemeinde Rathmannsdorf

1.977 €

1.621 €

von Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna

2.812 €

2.305 €

Bad Schandau, den 31.07.2023

Thomas Kunack
Bürgermeister

Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 76 Abs. 3 SächsGemO mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023/2024 in der Zeit

von 15.08.2023 bis 22.08.2023

im Rathaus der Stadt Bad Schandau, Zimmer 14 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme ausgelegt wird.

(Dienstzeiten der Stadtverwaltung:

Mo - Fr.: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, Di.: 13.30 Uhr – 18.00 Uhr, Do: 13.30 Uhr – 16.00 Uhr)

Die Gesetzmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 28.06.2023 sowie der Haushaltsatzung 2023/2024 mit Haushaltsplan wurde vom Kommunalamt des Landkreises Sächs. Schweiz – Osterzgebirge (Rechtsaufsichtsbehörde) mit Schreiben vom 21.07.2023 bestätigt.

Der Haushaltsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Auf die im § 4 Abs. 4 Sächs.GemO genannten Voraussetzungen der Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und deren Rechtsfolgen wird hingewiesen.

Bad Schandau, den 31.07.2023

Thomas Kunack
Bürgermeister