Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung am 28. Juni 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Haushaltsjahre | |
| 2023 | 2024 |
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023/2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
| im Ergebnishaushalt mit dem | |||
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 9.732.429 € | 9.864.599 € |
| - | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 10.447.600 € | 10.384.465 € |
| - | Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf | -715.171 € | -519.866 € |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | 1.478.060 € | 1.583.707 € |
| - | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | 1.208.439 € | 1.513.848 € |
| - | Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf | 269.621 € | 69.859 € |
| - | Gesamtergebnis auf | -445.550 € | -450.007 € |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichenErgebnisses aus Vorjahren auf | 0 € | 0 € |
| - | Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf | 0 € | 0 € |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit den Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf | 470.220 € | 453.620 € |
| - | Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit den Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf | 0 € | 0 € |
| - | veranschlagtes Gesamtergebnis auf | 24.670 € | 3.613 € |
| im Finanzhaushalt mit dem | |||
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 10.162.163 € | 10.417.388 € |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 10.023.109 € | 10.288.456 € |
| - | Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldoder Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufenderVerwaltungstätigkeit auf | 139.054 € | 128.932 € |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.133.590 € | 1.726.723 € |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.670.390 € | 2.064.500 € |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -536.800 € | -337.777 € |
| - | Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -397.746 € | -208.845 € |
| - | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € | 0 € |
| - | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 243.200 € | 101.000 € |
| - | Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -243.200 € | -101.000 € |
| - | Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf | -1.494.972 € | -309.845 € |
festgesetzt.
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf | 0 € | 0 € |
festgesetzt.
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird auf | 440.000 € | 0 € |
festgesetzt.
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf | 2.000.000 € | 2.000.000 € |
| festgesetzt. | ||
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 360 v.H. | 360 v.H. |
| für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 460 v.H. | 460 v.H. |
| für die baureifen Grundstücke (Grundsteuer C) auf | 0 v.H | 0 v.H. |
| für die Grundstücke in Gebieten für Windenergieanlagen (Grundsteuer D) auf | 0 v.H | 0 v.H. |
| Gewerbesteuer auf | 450 v.H. | 450 v.H. |
Weitere Festsetzungen:
| Die Verwaltungsumlage wird festgesetzt mit: | 2023 | 2024 |
| ordentlichen Erträgen im Ergebnishaushalt | ||
| von Gemeinde Rathmannsdorf | 119.472 € | 121.750 € |
| von Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna | 169.872 € | 173.111 € |
| Einzahlungen im Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit | ||
| von Gemeinde Rathmannsdorf | 119.472 € | 121.750 € |
| von Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna | 169.872 € | 173.111 € |
| Einzahlungen im Finanzhaushalt aus Investitionstätigkeit (Investitionsumlage) | ||
| von Gemeinde Rathmannsdorf | 1.977 € | 1.621 € |
| von Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna | 2.812 € | 2.305 € |
Bad Schandau, den 31.07.2023
Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 76 Abs. 3 SächsGemO mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023/2024 in der Zeit
von 15.08.2023 bis 22.08.2023
im Rathaus der Stadt Bad Schandau, Zimmer 14 während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung zur Einsichtnahme ausgelegt wird.
(Dienstzeiten der Stadtverwaltung:
Mo - Fr.: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, Di.: 13.30 Uhr – 18.00 Uhr, Do: 13.30 Uhr – 16.00 Uhr)
Die Gesetzmäßigkeit des Stadtratsbeschlusses vom 28.06.2023 sowie der Haushaltsatzung 2023/2024 mit Haushaltsplan wurde vom Kommunalamt des Landkreises Sächs. Schweiz – Osterzgebirge (Rechtsaufsichtsbehörde) mit Schreiben vom 21.07.2023 bestätigt.
Der Haushaltsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Auf die im § 4 Abs. 4 Sächs.GemO genannten Voraussetzungen der Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und deren Rechtsfolgen wird hingewiesen.
Bad Schandau, den 31.07.2023