Beschluss-Nr.: 2024/BS/0049
Sicherstellung der Löschwasserversorgung im Stadtteil Ostrau – Genehmigung von überplanmäßigen investiven Auszahlungen
Der Stadtrat genehmigt überplanmäßige investive Auszahlungen zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung im Stadtteil Ostrau (Errichtung einer Löschwasserzisterne am Schanzenweg) in Höhe von 93.000 €.
Als Deckungsmittel sind übrige Eigenmittel der Maßnahme „Sanierung Bahnhofsgebäude“ des Doppelhaushaltes 2023/2024 heranzuziehen.
Die Investitionsmittel aus 2023 sind nach 2024 zu übertragen.
Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme „Löschwasserzisterne Schanzenweg“ stellt sich damit wie folgt dar:
| Investive Auszahlungen | Bewilligte Fördermittel | Eigenmittel |
| Haushaltsansatz 2023 | 100.000 € | 55.000 € | 45.000 € |
| überplanm. Mittel aus 2023 | 60.000 € | 0 € | 60.000 € |
| überplanm. Mittel aus 2024 | 33.000 € | 0 € | 33.000 € |
| Gesamtmaßnahme | 193.000 € | 55.000 € | 138.000 € |
Beschluss-Nr.: 2024/BS/0060
Vergabe – Planungsleistungen Löschwasserzisterne im Ortsteil Ostrau
Der Stadtrat von Bad Schandau beschließt die Vergabe der Planungsleistungen für die Errichtung einer Löschwasserzisterne mit 96m³ Fassungsvermögen nach DIN 14230 im Ortsteil Ostrau an das Ingenieurbüro Buder aus Neustadt/Sa.
Die Beauftragung umfasst LP 2-9 zzgl. örtliche Bauüberwachung mit 2,75 v.H. und NK in Höhe von 4 % vom Nettohonorars sowie Kosten der Vermessung das Ingenieurbüro Buder aus Neustadt/Sachsen, die Gesamtkosten belaufen sich auf 21.923,04 € btt. bei anrechenbaren Baukosten in Höhe von 160.650,00 € btt. Die Finanzierung erfolgt aus Förder- und Haushaltmitteln.
Beschluss-Nr.: 2024/BS/0056
Annahme einer Spende für das Panoramabild am Bockstein
Der Stadtrat beschließt die Annahme einer Geldspende in Höhe von 559,90 € als Kostenbeteiligung des Vereines der Freunde des Nationalparks Sächsische Schweiz an der Finanzierung des Panoramabildes am Bockstein.
Beschluss-Nr.: 2024/BS/0055
Beseitigung von Totholz im Stadtwald – Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen
Der Stadtrat genehmigt überplanmäßige Aufwendungen zur Unterhaltung des Stadtwaldes – Beseitigung von Totholz im Haushaltsjahr 2024 in einem Umfang von 70 T€. Als Deckungsmittel sind übrige Mittel der Kreisumlage in gleicher Höhe einzusetzen.
Beschluss-Nr.: 2024/BS/0058
Zuschuss zur Friedhofsunterhaltung an die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Bad Schandau
Der Stadtrat bestätigt die beigefügte Vereinbarung mit der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Bad Schandau über die kommunale Unterstützung des kirchlichen Friedhofsträgers.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Gleichzeitig wird der Beschluss-Nr. 20080304.101 vom 04.03.2008 (Haupt- und Sozialausschuss) aufgehoben.
Beschluss-Nr.: 2024/BS/0054
Beschluss zur Vergabe der Bauleistungen zur „Instandsetzung des Gewässerprofils im und am Krippenbach“ – 1. Nachtrag (IDO486)
Der Stadtrat der Stadt Bad Schandau beschließt auf der Grundlage der Vorlage 2024/BS/0054 vom 07.08.2024 die Vergabe der Bauleistungen zur „Instandsetzung des Gewässerprofils im und am Krippenbach“ – 1. Nachtrag (ID0486) an die Firma OCS-Kubisch GmbH, Dorfstraße 44, 02991 Lauta zum Angebotspreis in Höhe von 17.539,70 €/brutto.
Beschluss-Nr.: 2024/BS/0052
Aufhebungssatzung zur Satzung über den Wochenmarkt der Stadt Bad Schandau
Auf der Grundlage von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO In der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 2023 (SächsGVBl. S. 870) beschließt der Stadtrat in seiner Sitzung am 07.08.2024 folgende Aufhebungssatzung:
Artikel 1- Gegenstand
Die Satzung über den Wochenmarkt der Stadt Bad Schandau vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert am 11.11.2009, wird ersatzlos aufgehoben
Artikel 2 – Inkrafttreten
Die Aufhebungssatzung zur Satzung über den Wochenmarkt der Stadt Bad Schandau tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bad Schandau, 07.08.2024
Bad Schandau, den 07.08.2024