Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 17/2024
Stadt Bad Schandau
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Beschlüsse der Stadtratssitzung vom 07.08.2024

Beschluss-Nr.: 2024/BS/0049

Sicherstellung der Löschwasserversorgung im Stadtteil Ostrau – Genehmigung von überplanmäßigen investiven Auszahlungen

Der Stadtrat genehmigt überplanmäßige investive Auszahlungen zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung im Stadtteil Ostrau (Errichtung einer Löschwasserzisterne am Schanzenweg) in Höhe von 93.000 €.

Als Deckungsmittel sind übrige Eigenmittel der Maßnahme „Sanierung Bahnhofsgebäude“ des Doppelhaushaltes 2023/2024 heranzuziehen.

Die Investitionsmittel aus 2023 sind nach 2024 zu übertragen.

Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme „Löschwasserzisterne Schanzenweg“ stellt sich damit wie folgt dar:

Beschluss-Nr.: 2024/BS/0060

Vergabe – Planungsleistungen Löschwasserzisterne im Ortsteil Ostrau

Der Stadtrat von Bad Schandau beschließt die Vergabe der Planungsleistungen für die Errichtung einer Löschwasserzisterne mit 96m³ Fassungsvermögen nach DIN 14230 im Ortsteil Ostrau an das Ingenieurbüro Buder aus Neustadt/Sa.

Die Beauftragung umfasst LP 2-9 zzgl. örtliche Bauüberwachung mit 2,75 v.H. und NK in Höhe von 4 % vom Nettohonorars sowie Kosten der Vermessung das Ingenieurbüro Buder aus Neustadt/Sachsen, die Gesamtkosten belaufen sich auf 21.923,04 € btt. bei anrechenbaren Baukosten in Höhe von 160.650,00 € btt. Die Finanzierung erfolgt aus Förder- und Haushaltmitteln.

Beschluss-Nr.: 2024/BS/0056

Annahme einer Spende für das Panoramabild am Bockstein

Der Stadtrat beschließt die Annahme einer Geldspende in Höhe von 559,90 € als Kostenbeteiligung des Vereines der Freunde des Nationalparks Sächsische Schweiz an der Finanzierung des Panoramabildes am Bockstein.

Beschluss-Nr.: 2024/BS/0055

Beseitigung von Totholz im Stadtwald – Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen

Der Stadtrat genehmigt überplanmäßige Aufwendungen zur Unterhaltung des Stadtwaldes – Beseitigung von Totholz im Haushaltsjahr 2024 in einem Umfang von 70 T€. Als Deckungsmittel sind übrige Mittel der Kreisumlage in gleicher Höhe einzusetzen.

Beschluss-Nr.: 2024/BS/0058

Zuschuss zur Friedhofsunterhaltung an die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Bad Schandau

Der Stadtrat bestätigt die beigefügte Vereinbarung mit der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Bad Schandau über die kommunale Unterstützung des kirchlichen Friedhofsträgers.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

Gleichzeitig wird der Beschluss-Nr. 20080304.101 vom 04.03.2008 (Haupt- und Sozialausschuss) aufgehoben.

Beschluss-Nr.: 2024/BS/0054

Beschluss zur Vergabe der Bauleistungen zur „Instandsetzung des Gewässerprofils im und am Krippenbach“ – 1. Nachtrag (IDO486)

Der Stadtrat der Stadt Bad Schandau beschließt auf der Grundlage der Vorlage 2024/BS/0054 vom 07.08.2024 die Vergabe der Bauleistungen zur „Instandsetzung des Gewässerprofils im und am Krippenbach“ – 1. Nachtrag (ID0486) an die Firma OCS-Kubisch GmbH, Dorfstraße 44, 02991 Lauta zum Angebotspreis in Höhe von 17.539,70 €/brutto.

Beschluss-Nr.: 2024/BS/0052

Aufhebungssatzung zur Satzung über den Wochenmarkt der Stadt Bad Schandau

Auf der Grundlage von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO In der Fassung der Bekanntmachung vom 09. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. November 2023 (SächsGVBl. S. 870) beschließt der Stadtrat in seiner Sitzung am 07.08.2024 folgende Aufhebungssatzung:

Artikel 1- Gegenstand

Die Satzung über den Wochenmarkt der Stadt Bad Schandau vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert am 11.11.2009, wird ersatzlos aufgehoben

Artikel 2 – Inkrafttreten

Die Aufhebungssatzung zur Satzung über den Wochenmarkt der Stadt Bad Schandau tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Bad Schandau, 07.08.2024

T. Kunack
Bürgermeister

Bad Schandau, den 07.08.2024

T. Kunack
Bürgermeister