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Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 17/2026
Stadt Bad Schandau
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Öffentliche Zustellung von Verwaltungsakten gem. § 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsesetz (VwZG)

Der nachstehend bezeichnete Bescheid wird hiermit öffentlich zugestellt. Die öffentliche Zustellung ist notwendig, da der gegenwärtige Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist.

1.

Behörde für die zugestellt wird: Stadtverwaltung Bad Schandau

2.

Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Danilo Viehrig, Forstamtsweg 30, 01814 Reinhardtsdorf-Schöna

3.

Bezeichnung und Aktenzeichen: Mahnung Grundsteuer 2024 BZ: 0100016940

Bezeichnung und Aktenzeichen: Mahnung Grundsteuer 2025 und 2026 BZ: 0100016970

4.

Die Mahnungen der Grundsteuer 2024 vom 27.01.2025 BZ: 0100016940 sowie Grundsteuer 2025 und 2026 vom 30.07.2026 BZ: 0100016970 kann in der Stadtverwaltung Bad Schandau, Dresdner Str. 3, 01814 Bad Schandau im Steueramt, Zimmer 13, während der Öffnungszeiten vom Empfänger oder eines Bevollmächtigten eingesehen werden.

5.

Der Bescheid gilt zwei Wochen nach der Bekanntgabe als zugestellt. Mit diesem Tag wird die Anfechtungsfrist in Lauf gesetzt.

Stadt Bad Schandau, 03.08.2026

T. Kunack
Bürgermeister