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Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 17/2026
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Standortgerechte Gehölze und warum sie für’s Gewässer gut sind

Auch in Ortslagen sind standortgerechte Gehölze möglich, die mit ihrer Beschattung gut für das Gewässer sind und zu einem schönen Ortsbild beitragen.

Fichten als Flachwurzler werden schnell unterspült und die Wurzeln bieten dem Ufer keinerlei Halt

 

Gehölze am Gewässer haben viele wichtige Funktionen, nicht nur für den Bach, sondern auch für den Menschen.

Als Schattenspender erfüllen die Gehölze gleich mehrere Funktionen. Im Sommer profitieren Tiere im Gewässer davon, dass sich das Wasser weniger stark erwärmt als in unbeschatteten Bereichen. Gleichzeitig reduziert sich der Bewuchs durch Wasserpflanzen ganz natürlich. Dadurch verkrautet und verschlammt der Bach nicht und der Hochwasserabfluss wird nicht behindert. Die Kommune spart dabei die Kosten für die Beräumung der Sohle, Krautung und Mahd, welche in unbeschatteten Bachabschnitten sonst oft notwendig sind.

Ideal ist es deshalb, wenn der Gehölzschnitt auf ein notwendiges Minimum reduziert wird und einzelne Bäume groß wachsen dürfen. So wird die Beschattung optimiert und gleichzeitig eine Verbuschung vermieden. Im dichten Buschwerk kann sich anders als bei einem glatten Stamm im Hochwasserfall Treibgut verheddern und Wasser anstauen.

Neben diesen Aspekten stellt ein Gehölzsaum auch einen wertvollen Lebensraum dar - für Tiere im Wasser, an Land und in der Luft. Tiere bewegen sich gerne entlang der Gehölzstreifen durch die Landschaft, nutzen sie als Versteck oder zur Nahrungssuche. Der Gehölzstreifen ist auch ein natürlicher Pufferstreifen, der zum Beispiel Nährstoffe zurückhält. Sie gelangen somit nicht ins Gewässer.

Ein vitaler Gehölzbestand mit großen Bäumen hat also viele Vorteile und sollte das Idealziel am Gewässer sein – außerorts wie innerorts. Voraussetzung ist, dass die Gehölze an den Standort am Gewässer angepasst sind, denn nur solche Arten können diese Funktionen auch erfüllen. Welche Gehölze standortgerecht sind und weshalb eine Thuja-Hecke nicht ans Gewässer gehört, das erfahren Sie in der folgenden Ausgabe.

Warum Nadelbäume nicht ans Gewässer gehören

 

 

Wie schon in den vorigen Ausgaben thematisiert, sind Gehölze sehr wichtig für Gewässer. Doch nur standortgerechte Gehölze können die vielen komplexen Funktionen auch erfüllen. Welche Arten gehören denn nun zu diesen sogenannten standortgerechten Gehölzen?

Vom Erzgebirge bis zum sandigen Tiefland im Norden Sachsens gibt es natürlich unterschiedliche Arten, die an Gewässern typischerweise vorkommen. Doch generell gilt, dass Nadelgehölze natürlicherweise nicht oder nur selten an einem Bach wachsen. Fichten sind als Flachwurzler beispielsweise nicht geeignet ein Ufer zu sichern und werden schnell unterspült. Viele Nadelgehölze kommen außerdem mit der Nässe nicht zurecht. Von Thuja, Eibe oder Fichte sollte daher am Ufer aber auch im Gewässerrandstreifen unbedingt abgesehen werden. Die Nadeln verursachen eine Versauerung des Gewässers und stellen dadurch ein ökologisches Problem dar. Tiere wie Bachflohkrebse und Köcherfliegenlarven benötigen Laub als Nahrungsgrundlage, Nadeln dagegen können sie aufgrund der Konsistenz und der Inhaltsstoffe kaum verwerten. Doch auch nicht alle Laubbäume sind ans Gewässer angepasst. Der beliebte Kirschlorbeer ist beispielsweise anfällig bei Staunässe und damit im Gewässerbereich ungeeignet. Außerdem können auch seine Blätter kaum von den Tieren im Bach verwertet werden.

Viel besser geeignet sind heimische Gehölze, die all diese Funktionen erfüllen. Schwarzerle, Weide und Esche sind typische Bäume, die hervorragend ans Gewässer angepasst sind. Auch Vogelkirsche, Eberesche, Traubenkirsche, Holunder oder Hartriegel sind geeignete Arten, die nicht so hoch wachsen und mit ihrem ansprechenden Aussehen auch in der Park- oder Gartengestaltung gern genutzt werden. Mit Hasel, Hainbuche, Schlehe oder Weißdorn können lebendige, artenreiche Hecken am Gewässer entstehen. Durch die Entscheidung eine standortgerechte Art zu pflanzen und ungeeignete Arten zu ersetzen, können Sie dem Gewässer unmittelbar und nachhaltig sehr helfen! Zudem ist auch im Wasserhaushaltsgesetz (§ 38) verankert, dass es verboten ist, standortgerechte Gehölze zu entfernen und es dürfen auch keine nichtstandortgerechten Gehölze gepflanzt werden.

Übrigens: Wenn Sie eine Ausgabe verpasst haben, gibt es alle Texte zum Nachlesen auch auf der Homepage des LfULG: https://www.wasser.sachsen.de/wrrl-fachberater-gewaesser.html

Dieser Text entstand in Zusammenarbeit der Fachberaterinnen und Fachberater Gewässer des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und der unteren Wasserbehörde des Landkreises.