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Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 18/2024
Gemeinde Rathmannsdorf
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Bekanntmachung der Beschlüsse aus der 5. Gemeinderatssitzung Rathmannsdorf

am Donnerstag, 22.08.2024, Gemeindezentrum Rathmannsdorf, Pestalozzistraße 20 in Rathmannsdorf

Öffentliche Sitzung

Wahl des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters

(Vorlage Nr. 2024/RTM/021)

Entsprechend § 54 SächsGemO sind einer oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters zu wählen. Gewählt wird nach § 39, Abs. 7 SächsGemO.

Entsprechend § 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Rathmannsdorf wählt der Gemeinderat 2 ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters und bestimmt die Reihenfolge der Vertretung.

Folgender Vorschlag liegt vor:

1. Stellvertreter Herr Jörg Heimer

Die Verwaltung schlägt vor, in offener Abstimmung Einigung zu diesem Vorschlag zu erzielen.

Wahl des 2. Stellvertreters des Bürgermeisters

(Vorlage Nr. 2024/RTM/022)

Entsprechend § 54 SächsGemO sind einer oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters zu wählen. Gewählt wird nach § 39, Abs. 7 SächsGemO.

Entsprechend § 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Rathmannsdorf wählt der Gemeinderat 2 ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters und bestimmt die Reihenfolge der Vertretung.

Folgender Vorschlag liegt vor:

2. Stellvertreter Herr Frank Henke

Die Verwaltung schlägt vor, in offener Abstimmung Einigung zu diesem Vorschlag zu erzielen.

Berufung des Vertreters und dessen Stellvertreters in den Gemeinschaftsausschuss

(Vorlage Nr. 2024/RTM/023)

Entsprechend § 4 Abs. 1 der Gemeinschaftsvereinbarung der Verwaltungsgemeinschaft soll aus der Gemeinde Rathmannsdorf neben dem Bürgermeister 1 weiterer Vertreter in den Gemeinschaftsausschuss entsandt werden.

Folgender Vorschlag liegt vor:

Herr Frank Henke

Stellvertreter: Herr Enrico Hering

Wahl des Vertreters und dessen persönlichen Stellvertreters in der Verbandsversammlung des AZV

(Vorlage Nr. 2024/RTM/024)

Entsprechend der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Bad Schandau ist neben dem Bürgermeister ein Vertreter in die Verbandsversammlung des AZV Bad Schandau zu wählen.

Folgender Vorschlag liegt vor:

Herr Frank Venus

Stellvertreter: Herr Jörg Heimer

Wahl des Haupt- und Sozialausschusses

(Vorlage Nr. 2024/RTM/025)

Entsprechend § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Rathmannsdorf besteht der Haupt- und Sozialausschuss aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 4 weiteren Mitgliedern des Gemeinderates. Der Gemeinderat bestellt die Mitglieder widerruflich aus seiner Mitte.

Folgender Vorschlag liegt vor:

Bürgerinitiative Rathmannsdorf

Herr Enrico Hering

Herr Peter Petters

Wählervereinigung Rathmannsdorf

Frau Anja Hoffmann

Herr Klaus Hohmann

Verkauf des kommunalen Grundstückes 3/2 Gemarkung Rathmannsdorf

(Vorlage Nr. 2024/RTM/0151)

Der Gemeinderat beschließt den Verkauf des Grundstückes 3/2 der Gemarkung Rathmannsdorf mit einer Größe von 82 m² für einen Preis von 1025,00 € an Herrn Marcel Tharang.

Alle Nebenkosten trägt der der Käufer.

Zuschuss zur Friedhofsunterhaltung an die Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Bad Schandau

(Vorlage Nr. 2024/RTM/018)

Der Gemeinderat bestätigt die beigefügte Vereinbarung mit der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Bad Schandau über die kommunale Unterstützung des kirchlichen Friedhofsträgers. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

Gleichzeitig wird der Beschluss-Nr. 69-14/2000 vom 11.12.2000 aufgehoben.

Bestellung des Rechnungsprüfers zur örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Rathmannsdorf einschließlich der jährlichen Kassenprüfungen ab dem Jahr 2020

(Vorlage Nr. 2024/RTM/019)

Der Gemeinderat beschließt, für die örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Rathmannsdorf einschließlich der jährlichen Kassenprüfungen ab dem Jahr 2020 die Dr. Brodbeck und Kirsten GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dresden zu beauftragen.

Kauf eines Teiles des Flurstückes 285 der Gemarkung Rathmannsdorf

(Vorlage Nr. 2024/RTM/026)

Der Gemeinderat beschließt den Kauf eines Teiles des Flurstückes 285 mit einer Größe von 239 m² (Verkehrsfläche Buswendeschleife) zu einem Preis von 4,00 €/m². Der Verkäufer ist ein Privateigentümer.

Die Ausgaben für den Kauf des Flurstückes 285 werden durch eingestellte Eigenmittel gedeckt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Kaufvertrag beim Notariat zu vollziehen.

Genehmigung von außerplanmäßigen investiven Auszahlungen für den Ersatzneubau eine Buswartehalle

(Vorlage Nr. 2024/RTM/027)

Der Gemeinderat genehmigt außerplanmäßige investive Auszahlungen in 2024 für den Ersatzneubau der Buswartehalle, Haltestelle am Turm, in Höhe von 11.300 €.

(Buchungsstelle 54.80.01.00-099320-WARTEH01)

Die Deckungsmittel stehen in der Liquiditätsreserve aus nicht verbrauchten Investitionsmitteln des Jahres 2023 für die Beleuchtung des Parkplatzes am Spielplatz Wendischfähre in gleicher Höhe bereit.

(Buchungsstelle 55.10.01.01.-099320-PARK0001)

Rathmannsdorf, 22. August 2024

gez. Uwe Thiele
Bürgermeister