Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,
sehr geehrte Leserinnen und Leser,
wir wurden von unserem Verlag informiert, dass das Amtsblatt, aufgrund neuer gesetzlicher Auflagen und durch Mitteilung der Bundesnetzagentur, nur noch in die Briefkästen eingeworfen werden darf, die keinen Aufkleber bzw. Hinweis wie z.B. „Keine Werbung“ oder ähnliches tragen.
Alle Briefkästen, die Werbeeinwurfverbote vorhalten, können ab Oktober 2024 leider kein Amtsblatt mehr zugestellt bekommen.
Wir bedauern dies sehr, sind jedoch an die rechtlichen Regelungen gebunden, auch wenn es für uns schwer nachzuvollziehen ist.
Die Haushalte, die solch einen Vermerk an ihrem Briefkasten haben, können sich das Amtsblatt kostenlos im Rathaus der Stadt Bad Schandau sowie den Gemeindeämtern von Rathmannsdorf und Reinhardtsdorf-Schöna zu den regulären Öffnungszeiten abholen.
Jederzeit abrufbar bleibt das aktuelle Amtsblatt sowie vorherige Ausgaben natürlich auf unserer Internetseite unter www.bad-schandau.de.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Thomas Kunack | Uwe Thiele | Dr. Andreas Heine |
Bürgermeister | Bürgermeister | Bürgermeister |
Bad Schandau | Rathmannsdorf | Reinhardtsdorf-Schöna |