Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 2/2025
Wichtige Informationen für alle Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Neue Grundsteuerbescheide 2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Verwaltungsgemeinschaft, liebe Grundstückseigentümer,

ab 2025 erhalten Grundstückseigentümer ihre Grundsteuerbescheide auf Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten neuen Grundsteuerwerte. Die neuen Grundsteuerbescheide wurden Ihnen in den letzten Tagen durch die Stadtverwaltung Bad Schandau zugestellt.

Die Berechnungsgrundlagen basieren auf den durch das Finanzamt festgestellten neuen Grundsteuerwerten, die ab dem Stichtag 01.01.2025 anstelle der bisherigen Einheitswerte gelten.

Die Feststellungen der neuen Grundsteuerwerte sowie die darauf aufbauenden Festsetzungen der Grundsteuermessbeträge wurden ab 2022 den Eigentümern durch das jeweilige Finanzamt zugestellt. Diese bilden die Grundlage für die nun von den Städten und Gemeinden festgesetzte Grundsteuer.

Den Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen liegen keinerlei Daten für die vom Finanzamt Pirna durchgeführten Bewertungen der Steuergegenstände – insbesondere der Ermittlung des Grundsteuerwertes – vor. Für die Festsetzung der Grundsteuern gibt es ausschließlich elektronisch übermittelte Datensätze mit den notwendigen Angaben zu den steuerpflichtigen Personen, zum Steuergegenstand und zum Grundsteuermessbetrag.

Bei allen Fragen zu den Besteuerungsgrundlagen wenden Sie sich daher bitte unverändert an das Finanzamt Pirna. Die Kontaktdaten finden Sie auf den Grundlagenbescheiden des Finanzamtes.

Hinweis bei laufenden Einspruchsverfahren

Sollten Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder den Grundsteuermessbetrag beim Finanzamt Pirna eingelegt haben, wird dieses Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheides nicht abgeschlossen. Bis zur Entscheidung über Ihren Rechtsbehelf ist die Grundsteuer fristgerecht zu den im Grundsteuerbescheid festgesetzten Fälligkeiten an die Stadt- bzw. Gemeinde zu zahlen.

Ihre Stadtverwaltung