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Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 20/2024
Stadt Bad Schandau
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Bekanntmachung der Beschlüsse der Stadtratssitzung vom 18.09.2024

Beschluss-Nr.: 2024/BS/0062

Feststellung des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Bad Schandau

Der Stadtrat stellt gemäß § 88c Abs. 1 SächsGemO den Jahresabschluss der Stadt Bad Schandau zum 31.12.2019 wie folgt fest:

Ergebnisrechnung:

ordentliche Erträge

8.400.284,90

EUR

ordentliche Aufwendungen

8.598.849,42

EUR

ordentliches Ergebnis

-198.564,52

EUR

außerordentliche Erträge

47.121,48

EUR

außerordentliche Aufwendungen

15.648,88

EUR

Sonderergebnis

31.472,60

EUR

Gesamtergebnis

-167.091,92

EUR

Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO

607.242,45

EUR

Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO

241,90

EUR

verbleibendes Gesamtergebnis

440.392,43

EUR

Finanzrechnung:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

7.195.613,68

EUR

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

6.588.667,17

EUR

Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

606.946,51

EUR

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

1.395.468,40

EUR

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

1.023.997,14

EUR

Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit

371.471,26

EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

127.806,33

EUR

Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit

-127.806,33

EUR

Änderung Finanzmittelbestand

850.611,44

EUR

Vermögensrechnung:

AKTIVA

1.

Anlagevermögen

46.122.632,55

EUR

2.

Umlaufvermögen

3.264.732,20

EUR

3.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

6.639,59

EUR

Bilanzsumme AKTIVA

49.394.004,34

EUR

PASSIVA

1.

Kapitalposition

21.991.914,28

EUR

darunter:

Basiskapital

17.984.236,81

EUR

Rücklagen

4.007.677,47

EUR

Fehlbeträge

0,00

EUR

2.

Sonderposten

22.572.344,60

EUR

3.

Rückstellungen

2.190.990,36

EUR

4.

Verbindlichkeiten

2.638.755,10

EUR

5.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

EUR

Bilanzsumme PASSIVA

49.394.004,34

EUR

Beschluss-Nr.: 2024/BS/0061

Genehmigung einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung zum Kauf des Kleintransporters Citroen Berlingo

Der Stadtrat genehmigt die außerplanmäßige investive Auszahlung zum Kauf des Kleintransporters Citroen Berlingo, Kennzeichen PIR-BH1 zum Preis von 13.990 € als Bauhoffahrzeug nach Beendigung des Leasingvertrages (Erstzulassung 26.10.2020, km-Stand: 38 Tkm).

Die Deckung erfolgt aus zusätzlichen Liquiditätsreserven nicht verbrauchter Haushaltsansätze des Jahres 2023 in der Kostensstelle Bauhof (11.15.02*)

Beschluss-Nr.: 2024/BS/00631

Beschluss einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2025

Der Stadtrat beschließt die Hebesatzsatzung für die Grund- und Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2025.

Beschluss-Nr.: 2024/BS/0068

Neufassung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bad Schandau (Feuerwehr-Entschädigungssatzung)

Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bad Schandau (Feuerwehr - Entschädigungssatzung).

Beschluss-Nr.: 2024/BS/0069

Annahme einer Spende für die Teichsanierung in Ostrau

Der Stadtrat beschließt die Annahme einer Geldspende des Vereins der Freunde des Nationalparks Sächsische Schweiz e.V. in Höhe von 15.000 € für die Sanierung des Teichgewässers in Ostrau.

Beschluss-Nr.: 2024/BS/0070

Annahme einer Spende für die Jugendfeuerwehr

Der Stadtrat beschließt die Annahme einer Geldspende des dm-Drogeriemarktes Bad Schandau in Höhe von 600 € für die Jugendfeuerwehr Bad Schandau.

Beschluss-Nr.: 2024/BS/0071

Festlegung der Anwendung des TVöD für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung Bad Schandau

Der Stadtrat beschließt die Anwendung des Tarifrechts für die kommunalen Arbeitgeber in der jeweils geltenden Fassung für alle Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Bad Schandau.

Beschluss-Nr.: 2024/BS/0072

Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung Bebauungsplan „Kurklinik Ostrau“, Stadt Bad Schandau OT Ostrau

1

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kurklinik Ostrau“ der Stadt Bad Schandau gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke 156/2, 180/3 und 180/4 der Gemarkung Ostrau mit einer Gesamtfläche von ca. 2.070 m² (0,2 ha) und wird wie folgt begrenzt:

-

Norden:

vom Klinikgelände

-

Osten:

vom Gebäude Klinik und Klinikgelände

-

Süden:

von den Flurstücken 637/3, 637/5 und 637/6

-

Westen:

von landwirtschaftlicher Fläche der Flurstücke 156/1 und 156/2

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Bereichsgrenzenplan in der Fassung vom 19.08.2024 dargestellt. Er ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage (Anlage 1).

2

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kurklinik Ostrau“ der Stadt Bad Schandau wird als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgen, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Zugangsvoraussetzungen des § 13 Abs. 1 BauGB vollständig erfüllt werden.

3

Im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB wird unter Anwendung des § 13 Absatz 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB sowie der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe der umweltrelevanten Informationen nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen.

Beschluss-Nr.: 2024/BS/0073

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung Bebauungsplan „Kurklinik Ostrau“, Stadt Bad Schandau OT Ostrau

1

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kurklinik Ostrau“ der Stadt Bad Schandau bestehend aus der Planzeichnung sowie textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 19.08.2024 einschließlich der Begründung in der Fassung vom 19.08.2024 und den dazugehörigen Anlagen werden gebilligt. (Anlage 1-5).

2

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kurklinik Ostrau“ der Stadt Bad Schandau bestehend aus der Planzeichnung sowie textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 19.08.2024 einschließlich der Begründung in der Fassung vom 19.08.2024 und den dazugehörigen Anlagen werden zum Zwecke der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.

3

Von den durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange werden die Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Die Planung wird mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt.

Bad Schandau, 18.09.2024

T. Kunack
Bürgermeister