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Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 21/2024
Wichtige Informationen für alle Gemeinden
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Kontrolle und Pflege von Baumbeständen auf Privatgrundstücken - Eigentümer sind in der Verkehrssicherungspflicht

Geltungsbereich:

Bad Schandau, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna inklusive aller Ortsteile.

Oftmals befinden sich die Hecken sowie auch Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen am Rande öffentlicher Wege oder Straßen und können zu einer Gefahr für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden. Besonders für Radfahrer und Fußgänger kann es zum Hindernis werden, wenn mal wieder eine Hecke weit in den Rad- und/oder Fußweg hineingewachsen ist und man nicht mehr aneinander vorbeikommt.

Aus diesem Grund bittet die Stadtverwaltung die Grundstückseigentümer,Pflanzen, Bäume und Sträucher, die über die Grundstücksgrenze in den öffentlichen Bereich wachsen, regelmäßig zurück zu schneiden.