Die Gemeinde Rathmannsdorf verfügt über folgende Widmung:
1. Bezeichnung: Rathmannsdorfer Rundweg
Die Widmung umfasst zwei Abschnitte, da für Teilabschnitte bereits eine Widmung vorliegt:
Abschnitt 1: Netzkontenpunkt Nr. 0021000 zugleich Wendestelle „Am Dorfrand“ bis Netzknotenpunkt 0021001 zugleich Abzweig “Stufenweg“ (bereits gewidmet)
Abschnitt 2: Netzkontenpunkt 0021002 zugleich Abzweig „Stufenweg“ bis Netzknotenpunkt 0021200 zugleich Abzweig „Am Dorfrand“ (bereits gewidmet)
Betreffende Flurstücke: 129/2; 133; 134; 135; 136; 137; 138/1; 139; 140
Länge: 0,845 km
Widmung: öffentlicher Feld- und Wanderweg
Bauklasse: VI
Widmungsbeschränkung: bei trockener Witterung auf einer Breite von 3m begeh- und befahrbar
Der „Rathmannsdorfer Rundweg“ befindet sich größtenteils in Privateigentum, sowie teils in Gemeindeeigentum. Eine unterzeichnete Einverständniserklärung der jeweiligen Eigentümer bzgl. der Widmung liegt vor.
2. Die Verfügung nach Nr. 1 kann in der Zeit ab 20.10.2025 bis einschließlich 19.11.2025 während der üblichen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Bad Schandau, Zimmer 31 eingesehen werden.
3. Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Schandau, 01814 Bad Schandau, Dresdner Str. 3 einzulegen.
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Bad Schandau, 08.10.2025