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Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 21/2025
Gemeinde Rathmannsdorf
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Bekanntmachung der Stadt Bad Schandau handelnd im Namen der Gemeinde Rathmannsdorf über die Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges

Die Gemeinde Rathmannsdorf verfügt über folgende Widmung:

1. Bezeichnung: Rathmannsdorfer Rundweg

Die Widmung umfasst zwei Abschnitte, da für Teilabschnitte bereits eine Widmung vorliegt:

Abschnitt 1: Netzkontenpunkt Nr. 0021000 zugleich Wendestelle „Am Dorfrand“ bis Netzknotenpunkt 0021001 zugleich Abzweig “Stufenweg“ (bereits gewidmet)

Abschnitt 2: Netzkontenpunkt 0021002 zugleich Abzweig „Stufenweg“ bis Netzknotenpunkt 0021200 zugleich Abzweig „Am Dorfrand“ (bereits gewidmet)

Betreffende Flurstücke: 129/2; 133; 134; 135; 136; 137; 138/1; 139; 140

Länge: 0,845 km

Widmung: öffentlicher Feld- und Wanderweg

Bauklasse: VI

Widmungsbeschränkung: bei trockener Witterung auf einer Breite von 3m begeh- und befahrbar

Der „Rathmannsdorfer Rundweg“ befindet sich größtenteils in Privateigentum, sowie teils in Gemeindeeigentum. Eine unterzeichnete Einverständniserklärung der jeweiligen Eigentümer bzgl. der Widmung liegt vor.

2. Die Verfügung nach Nr. 1 kann in der Zeit ab 20.10.2025 bis einschließlich 19.11.2025 während der üblichen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung Bad Schandau, Zimmer 31 eingesehen werden.

3. Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Schandau, 01814 Bad Schandau, Dresdner Str. 3 einzulegen.

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Bad Schandau, 08.10.2025

T. Kunack
Bürgermeister