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Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 22/2024
Stadt Bad Schandau
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Bekanntmachung der Beschlüsse der Stadtratssitzung vom 16.10.2024

Beschluss-Nr.: 2024/BS/0053

Beschluss zum Verlauf des Flurstücks 23/5 der Gemarkung Postelwitz

Auf der Grundlage der Vorlage Nr. 2024/BS/0053 vom 16.10.2024 beschließt der Stadtrat den Verkauf des Flurstücks 23/5 der Gemarkung Postelwitz mit einer Fläche von 53 m² zum Kaufpreis von 50,00 €/m² an Familie Fionna Gräfin zu Solms-Laubach und Erik Heynke, Naundörfchen 32, 04109 Leipzig.

Alle Nebenkosten werden durch die Käufer getragen.

Beschluss-Nr.: 2024/BS/0075

Beschluss zum Verkauf des Flurstücks 20 c der Gemarkung Ostrau

Auf der Grundlage der Vorlage Nr. 2024/BS/0075 vom 16.10.2024 beschließt der Stadtrat den Verkauf des Flurstücks 20c der Gemarkung Ostrau mit einer Fläche von 70 m² zum Kaufpreis von 61,00 €/m² an Herrn Matthias Richter, Ostrauer Berg 13, 01814 Bad Schandau/Ostrau.

Alle Nebenkosten werden durch den Käufer getragen.

Beschluss-Nr.: 2024/BS/0081

Beschluss – Vergabe Bauleistungen zur Instandsetzung der Elbpromenaden-Brücke „Bindung“

Der Stadtrat von Bad Schandau beschließt die Vergabe der Bauleistungen zur Instandsetzung der Elbpromenaden-Brücke „Bindung“ an den günstigsten Bieter, die Firma Metallbau Arnold GmbH aus Reinhardtsdorf-Schöna zum Angebotspreis in Höhe von 91.966.95 € btt.

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Pauschalen Zuweisungen für Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von in kommunaler Baulast befindlichen Straßen und Radwegen nach § 20a SächsFAG.

Beschluss-Nr.: 2024/BS/0083

Genehmigung von außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Errichtung eines dynamischen Parkleitsystems für die Parkplätze Elbkai Bad Schandau und PP Schmilka

Der Stadtrat genehmigt außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2024 zur Errichtung eines dynamischen Parkleitsystems für die Parkplätze Elbkai und Schmilka in Höhe von 88 T€.

Als Deckungsmittel sind einzusetzen:

Das Projekt wurde gemeinsam mit der Stadt Sebnitz für den Simul+ Wettbewerb eingereicht und gewann. Damit kann die Summe vollständig aus dem Projektpreis eingesetzt werden.

Beschluss-Nr.: 2024/BS/0084

Vergabe Installation eines dynamischen Parkleitsystems für die Parkplätze Elbkai und Schmilka

Der Stadtrat vergibt den Auftrag zur Installation eines dynamischen Parkleitsystems für die Parkplätze Elbkai und Schmilka an die Firma Smart City System Parking Solutions GmbH in Führt zum Angebotspreis von 54.754,00 € netto. Die Finanzierung erfolgt aus Preisgeldern aus dem Wettbewerb SIMUL+.

Beschluss-Nr.: 2024/BS/0082

Entgeltordnung (Mieten/Pachten) zur Erhebung privatrechtlicher Entgelte für die Miete/Pacht von Grundstücken in der Stadt Bad Schandau

Der Stadtrat beschließt die nachfolgende Entgeltordnung (Mieten/Pachten) zur Erhebung privatrechtlicher Entgelte für die Miete/Pacht von Grundstücken in der Stadt Bad Schandau vom 16.10.2024.

Entgeltordnung (Mieten/Pachten) zur Erhebung privatrechtlicher Entgelte für die Miete/Pacht von Grundstücken in der Stadt Bad Schandau

vom 16.10.2024

§ 1

Entgeltpflicht

Die Stadt Bad Schandau erhebt für die Benutzung/Miete/Pacht von Grundstücken im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Selbstverwaltung, privatrechtliche Entgelte, die in Anlage 1 aufgeführt sind.

Die Stadt kann von den Bestimmungen dieser Entgeltordnung in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen, gegebenenfalls unter Bedingungen, Auflagen oder Befristungen.

§ 2

Zahlungspflichtiger

Zur Zahlung der Entgelte ist verpflichtet, wer die Benutzung/Miete/Pacht veranlasst bzw. vornimmt. Es wird bestimmt, dass derjenige Schuldner ist, in dessen Interesse die Inanspruchnahme erfolgt und derjenige, der die Schuld gegenüber der Einrichtung schriftlich übernimmt. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3

Entstehung der Entgeltschuld, Fälligkeit

Die Entgeltschuld entsteht und ist fällig mit der Benutzung/Miete/Pacht bzw. der Inanspruchnahme der Fläche, wenn nicht für die Fälligkeit ein späterer Zeitpunkt bestimmt wird.

§ 4

Haftung

Der Mieter/Pächter übernimmt die volle Haftung für das Miet-/Pachtobjekt. Er haftet vor allem für alle Schäden, die durch ihn, seine Beauftragten, Bediensteten, Gäste, Besucher, Lieferanten etc. entstehen. Der Mieter/Pächter stellt die Stadt Bad Schandau von jeglicher Inanspruchnahme durch ihn und Dritte frei, soweit dies gesetzlich möglich ist.

Die Haftung der Stadt Bad Schandau als Grundstückseigentümer für den sicheren Bauzustand von vermieteten Gebäuden gemäß § 836 BGB bleibt unberührt.

§ 5

lnkrafttreten

Diese Ordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Alle bisherigen Entgeltordnungen, die diese Sachverhalte regelten, treten gleichzeitig außer Kraft.

Bad Schandau, am 16.10.2024

T. Kunack
Bürgermeister

Anlage 1

Entgeltverzeichnis

für Vermietung und Verpachtung von Grund und Boden/Garagen

1.

Miete/Pacht für Eigentumsgaragen auf Grund und Boden der Stadt

-

pro Jahr

150,00 EUR

2.

Vermietung von PKW-Stellflächen (im nichtöffentlichen Verkehrsraum)

-

pro Monat

25,00 EUR

inkl. gesetzl. Mwst.

3.

Vermietung von PKW-Stellflächen (im öffentlichen Verkehrsraum)

-

pro Monat

25,00 EUR

ohne Mwst

4.

Vermietung von Garagen

pro Monat

45,00 EUR

incl. gesetzl. Mwst.

5.

Vermietung von Flächen zur gewerblichen Nutzung

-

unbebaut

m²/Monat

1,00 EUR

6.

Vermietung von Bodenflächen zur privaten Nutzung

-

unbebaut

m²/Jahr

0,60 EUR

-

bebaut

m²/Jahr

1,20 EUR

7.

Vermietung von Bodenflächen für Erholungsgrundstücke (Wochenendgrundstücke)

-

unbebaut

m²/Jahr

0,60 EUR

-

bebaut

m²/Jahr

1,20 EUR

8.

Vermietung von Bodenflächen für Grundstücke nach dem Bundeskleingartengesetz

-

unbebaut

m²/Jahr

0,06 EUR

-

bebaut

m²/Jahr

0,06 EUR

Grundsteuer wird separat in Rechnung gestellt.

9.

Verpachtung von Bodenflächen zur landwirtschaftlichen Nutzung

-

ha/Jahr

in Abhängigkeit des gültigen Bodenrichtwertes der Fläche bis max. 150,00 €/ha/Jahr

10.

Lagerung von Baumaterial, Gerüsten, Baumaschinen nach Größe

-

je m²

pro Woche

1,00 EUR

(wie Sondernutzung)

Beschluss-Nr.: 2024/BS/0085

Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben im Personenstandswesen und zur Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirks und dessen Finanzierung mit der Stadt Königstein/Sächs. Schweiz

Der Stadtrat von Bad Schandau beauftragt den Bürgermeister, die Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben im Personenstandswesen und zur Bildung eines gemeinsamen Standesamtsbezirks und dessen Finanzierung mit der Stadt Königstein/Sächs.Schw. zu unterzeichnen.

Bad Schandau, den 16.10.2024

T. Kunack
Bürgermeister