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Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 22/2026
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Öffentliche Ankündigung von Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten im Zuge der Katastervermessung zur Flurstücksbildung für die Straßenbaumaßnahme des Freistaates Sachsen - S169 Elberadweg Bad Schandau – Krippen - 3.23-0523/1812/7-2026/150309

Gemäß §2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 31. Januar 2018 (SächsGVBl. S. 42) informiert Sie hiermit der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Uwe Wiedner darüber, dass auf den Flurstücken er Gemeinde: Stadt Bad Schandau, der Gemarkung Krippen die Flurstücke 183c, 183g, 183h, 184,91, 267/2 und anliegende Flurstücke Arbeiten aufgrund des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636) geändert worden ist, durchgeführt werden. Dabei besteht die Notwendigkeit Ihr/e Flurstück/e zu betreten. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass alle Grenzmarken sichtbar sind. Die Vermessungsarbeiten beginnen ab dem 01.11.2026 und werden im November und Dezember fortgeführt. Ihre Anwesenheit ist nicht notwendig. Es ist lediglich dafür Sorge zu tragen, dass Ihr/e Flurstück/e ungehindert betreten werden können. Nach Beendigung der Vermessungsarbeiten wird innerhalb eines Grenztermins die Anhörung der Beteiligten zur Grenzbestimmung durchgeführt, der Grenzverlauf mit seinen Grenzmarken angezeigt und das Ergebnis im Anschluss bekannt gegeben. Das Vermarken von Grenzmarken ist eine Vermessungsaufgabe nach §1 SächsVermKatG. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, Vermessungsmarken ohne Entschädigung zu dulden (§6 Abs.1 SächsVermKatG).

Für Rückfragen stehe ich Ihnen von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr in meinen Geschäftsräumen Rosenstraße 3 in 01796 Pirna zur Verfügung. (Tel. 03501-784390, E-Mail: post@vb-wiedner.de)

Dipl-Ing. (FH) Uwe Wiedner
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur