Teilnehmergemeinschaft
Ländliche Neuordnung
Porschdorf
Die Vorsitzende des Vorstandes
Das Vermessungsbüro Gradtke-Hanzsch ist von der Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beauftragt ab Dezember 2024 Vermessungsarbeiten im Verfahrensgebiet der Ländlichen Neuordnung Porschdorf durchzuführen. Grundlage der Vermessung ist das Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) sowie dem Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (SächsVermKatG).
Es werden die zukünftigen Flurstücksgrenzen vermessen, welche mit Bestandskraft des Neuordnungsplans rechtsverbindlich werden. Bis dahin behalten die derzeitigen, im Liegenschaftskataster geführten Grenzpunkte und Flurstücksgrenzen ihre Gültigkeit.
Die Vermessungsarbeiten finden in folgenden Lagen statt: an der Walterdorfer Mühle, an der Rathener Straße im Bereich des Rathener Folgenwegs bis zur Waldgrenze in nördlicher Richtung, auf dem alten Kirchweg südlich des Ringweges im Bereich zwischen Feldlage und Ortslage, auf dem Weg Am Plan im Bereich nördlich der Forellenzuchtanlage, im Bereich um die Bildungsstätte Sellnitz und auf dem Lottersteig ab Gründelweg ca. 350 m in nördlicher Richtung.
Bitte ermöglichen Sie den Mitarbeitern des Vermessungsbüros den Zugang zu den Messgebieten im Rahmen Ihrer Möglichkeiten. Die Arbeiten können auch ohne ihre Anwesenheit durchgeführt werden. Nach § 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde berechtigt, zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten vorzunehmen.
Nach § 17 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) handelt es sich bei den neu gesetzten Grenzzeichen um Vermessungszeichen, welche weder entfernt, beschädigt noch zerstört werden dürfen. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Für Rückfragen stehe Ich Ihnen unter der Telefonnummer 03501 515-3612 zur Verfügung.