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Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 3/2026
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Jägerprüfung für Frühjahr 2026 festgesetzt

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge legt den Prüfungsbeginn für die Jägerprüfung Frühjahr 2026 unter Vorbehalt der Durchführbarkeit auf Sonnabend, den 11. April 2026 fest. Bewerber im Landkreis haben bis spätestens 27. Februar 2026 beim Landratsamt einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung zu stellen. Bewerber müssen zum Zeitpunkt des Meldeschlusses mindestens 15 Jahre sein. Die Anmeldegebühr beträgt 20 Euro.

Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:

  1. bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters;
  2. der Nachweis über die abgeschlossene jagdliche Ausbildung gemäß § 13 Abs. 3 Sächsische Jagdverordnung;
  3. gegebenenfalls ein Nachweis über bestandene Prüfungsteile gemäß § 19 Abs. 4 Sächsische Jagdverordnung.

Weiterhin hat der Bewerber gemäß § 13 Abs. 4 Sächsische Jagdverordnung rechtzeitig die Erteilung eines polizeilichen Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes zur Vorlage bei der unteren Jagdbehörde zu beantragen, so dass dieses spätestens zur Anmeldung vorliegt (Antragstellung bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldebehörde; Verwendungszweck: Zulassung zur Jägerprüfung). Ausländer haben außerdem mit der Anmeldung einen dem Führungszeugnis entsprechenden Nachweis ihres Heimatlandes zu erbringen, es sei denn, dass dies unmöglich oder unzumutbar ist.

Vor Beginn des Prüfungsabschnittes "Jagdliches Schießen" hat der Bewerber eine ausreichende Haftpflichtversicherung (gemäß Schießvorschrift des Deutschen Jagdschutzverbandes e. V.) nachzuweisen.

Bewerber, deren Zulassungsunterlagen nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorliegen, werden gemäß § 13 Abs. 5 der Sächsischen Jagdverordnung zur Prüfung nicht zugelassen.

Die Jagdbehörde kann die Bewerber einer anderen Jagdbehörde zur Abnahme der Jägerprüfung im Einvernehmen mit der anderen Jagdbehörde zuweisen.