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Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 3/2026
Stadt Bad Schandau
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Öffentliche Zustellung von Verwaltungsakten

gem. § 4 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsesetz (VwZG)

Der nachstehend bezeichnete Bescheid wird hiermit öffentlich zugestellt. Die öffentliche Zustellung ist notwendig, da der gegenwärtige Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist.

  1. Behörde für die zugestellt wird: Stadtverwaltung Bad Schandau
  2. Name und letzte bekannte Anschrift des Zustelladressaten: Holger Trede, Hörnelweg 208, 01824 Gohrisch
  3. Bezeichnung und Aktenzeichen: Mahnung Gewerbesteuer 2025 Bz: 0101011830
  4. Die Mahnung Gewerbesteuer 2025 vom 15.12.2025 Bz. 010101183 kann in der Stadtverwaltung Bad Schandau, Dresdner Str. 3, 01814 Bad Schandau im Steueramt, Zimmer 13, während der Öffnungszeiten vom Empfänger oder eines Bevollmächtigten eingesehen werden.
  5. Der Bescheid gilt zwei Wochen nach der Bekanntgabe als zugestellt. Mit diesem Tag wird die Anfechtungsfrist in Lauf gesetzt.

Stadt Bad Schandau, 23.01.2026

gez. T. Kunack
Bürgermeister