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Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 5/2024
Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft
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Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Nach den Bestimmungen des § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden bis zum 31. März eines jeden Jahres

Familienname,

Vorname,

gegenwärtige Anschrift

aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im folgenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.

Einziger Zweck dieser Datenübermittlung ist die Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften.

Die Daten werden auf Verlangen des Betroffenen, jedoch spätestens nach Ablauf eines Jahres nach der erstmaligen Speicherung der Daten beim Bundesamt für Wehrverwaltung, wieder gelöscht.

Jeder Betroffene hat das Recht, gegen die Übermittlung seiner oben genannten. Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung zu widersprechen. Dieser Widerspruch ist persönlich oder schriftlich bei der für seinen Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde einzureichen.

Stadtverwaltung Bad Schandau - Bürgeramt

01814 Bad Schandau, Dresdner Str. 3, Erdgeschoss

Sprechstunden

Mo.

09.00 - 12.00 Uhr

Di.

09.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr

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Im März 2025 erhält das Bundesamt für Wehrverwaltung somit die entsprechenden Daten aller deutschen Staatsangehörigen des Geburtsjahrganges 2008, sofern Sie nicht rechtzeitig von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen.

Bad Schandau, den 8. März 2024

Stadtverwaltung Bad Schandau
Bürgeramt