TOP 1 - Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung und Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung gibt es keine Einwände.
TOP 2 - Informationsbericht des Bürgermeisters
Der Bürgermeister informiert, dass der erste Bewilligungsbescheid von der SAB zur Beseitigung der Starkregen- und Hochwasserschäden 2021 eingegangen ist, hier für die Maßnahmen am Herbstgraben.
| Die chronologische Abfolge dazu sieht wie folgt aus: | |
| - | Unwetter im Juli 2021 |
| - | Aufnahme ALLER Schäden durch Planungsbüros und die Stadt |
| - | Planungsauftrag zur Schadensbeseitigung Herbstgraben Oktober 2021 |
| - | Parallel dazu die Veröffentlichung der Fördervorschrift des Freistaates am 14.10.2021 |
| - | Erste Möglichkeit zur Schadensmeldung und Einträge in eine diesbezügliche Tabelle ab 04.11.2021, Freischaltung der Datenbank ab 06.12.2021 - Frist zum Hochladen aller Unterlagen bis zum 15.12.2021 |
| - | Plausibilitätsprüfung erfolgt u. a. durch das LRA |
| - | Das Kabinett hat eine interministerielle Arbeitsgruppe Aufbauhilfe 2021 gebildet, welche u. a. mit Vertretern des LRA über die Anträge berät |
| - | Endgültiger Wiederaufbauplan wurde der Stadt am 17.06.2022 übermittelt. In diesem sind die anerkannten Maßnahmen und ggf. die Kosten enthalten. |
| - | In diesem Plan wurde dann ersichtlich, dass nachhaltige Bauleistungen (z. B. Rückhaltebecken) gestrichen wurden, da die vorhandenen finanziellen Mittel des Freistaates nicht ausreichen. |
| - | Auf Grundlage dieses Wiederaufbauplanes und der darin enthaltenen bestätigten Maßnahmen können nun entsprechende Förderanträge gestellt werden, wofür oft umfangreiche Planungsleistungen erforderlich sind. |
| - | Zwischenzeitlich wurden für die notwendigen Leistungen zur Beseitigung der Unwetterschäden am Herbstgraben Kostenangebote für zwei Lose eingeholt und die Leistungen mit einem Gesamtumfang in Höhe von ca. 50 T€ im Dezember 2021 vergeben und im März 2022 fertig gestellt. Die Kosten wurden durch die Stadt vorfinanziert. |
| - | Im Januar 2023 konnte nun der Förderantrag an die SAB über die bereits abgeschlossenen Maßnahmen am Herbstgraben gestellt werden, am 08.02.2023 erhielten wir den Förderbescheid. Auf Grund dieses Bescheides kann nun ein Auszahlungsantrag für die vorfinanzierten Leistungen gestellt werden, ein Verwendungsnachweis ist einzureichen. |
| - | Zu bemerken wäre, dass im Förderbescheid ausdrücklich und mehrfach darauf hingewiesen wird, dass eine nachhaltige Schadensbeseitigung zu erfolgen hat. |
TOP 3 - Protokollkontrolle
Herr Niestroj und Herr Ch. Friebel erklären sich bereit, das Protokoll der heutigen Sitzung zu unterzeichnen.
Kurzprotokoll 18.01.2023
Zum Kurzprotokoll vom 18.01.2023 gibt es geringfügige Änderungen, die entsprechend eingearbeitet werden müssen.
Abarbeitungsprotokoll
Zum Abarbeitungsprotokoll gibt es folgenden wichtigen Hinweis. Das Haus - Wolf - in Postelwitz befindet sich in einem Zustand, der Gefahr in Verzug vermuten lässt. Dies ist bitte dringend zu klären und ggf. Maßnahmen einzuleiten.
TOP 4 - Beschluss - Vergabe Planungsleistung zur Wiederherstellung des zerstörten Zahnsborns und Beräumung Durchlass (Vorlage-Nr.: 2023/BA/BS/004
Der Bürgermeister erläutert den Beschlussvorschlag anhand der Vorlage. Da keine Diskussion erfolgt, bittet er um Abstimmung.
AE: 8 Ja-Stimmen, einstimmig
TOP 5 - Allgemeines / Informationen
Dieser TOP entfällt.
TOP 6 - Bürgeranfragen
Ein Bürger fragt an, wie sich der Stadtrat zum Gutachten des Waldbrandes vom vergangenen Sommer, welches die TU Dresden unter Verantwortung von Herrn Prof. Müller erstellt hat, positioniert. Der Bürgermeister erklärt, dass er das Gutachten kennt, er es aber noch nicht komplett durcharbeiten konnte. Sein Interesse gilt vorwiegend der Thematik Prävention und Waldbrandbekämpfung. Zur Gesamtthematik schlägt er vor, eine Anfrage an das Umweltministerium zu stellen, ob es nicht möglich wäre, durch fachkompetente Gesprächspartner das Gutachten und dessen Ergebnisse der Bevölkerung der Region und der Stadt Bad Schandau vorzustellen und die daraus erwachsenden Fragen auch verständlich zu erklären.
Herr Kretzschmar hält das Gutachten für ein Gefälligkeitsgutachten. Seiner Meinung nach waren die Ergebnisse schon von vornherein klar.
Auf der böhmischen Seite wurde ebenfalls ein Gutachten zum Waldbrandgeschehen 2022 erarbeitet. Dieses Gutachten ist deutlich ausführlicher und kommt nach Aussagen von Herrn Dr. Böhm teilweise zu anderen Schlüssen. Auch Herr Dr. Böhm unterstreicht, dass das Gutachten von Herrn Prof. Müller aus seiner Sicht auch politisch motiviert erstellt wurde.
Herr Kopprasch äußert sich dahingehend, dass dieses jetzt veröffentlichte Gutachten ja nur ein Teil der Gesamtbetrachtung des Brandgeschehens ist und es wäre aus seiner Sicht gut, wenn es ein Gesamtprojekt zu allen Studien geben kann, welches dann dem Stadtrat vorgestellt wird.
Herr Ehrlich äußert sich positiv, dass die Bürgermeister, welche im Kreistag eine Stimme haben, es verhindern konnten, dass die Kreisumlage im Jahr 2023 steigt und das auch für das Jahr 2024 nur eine Steigerung um 1% vorgesehen ist.
Herr S. Friebel war verwundert, dass sich der Bürgermeister in seiner Rede zum Neujahrsempfang für den Nationalpark ausgesprochen hat. Er äußert seine Sorge, dass der Nationalpark künftig so ausgelegt sein wird, dass er den Tourismus blockiert. Die Positionierung zum Thema - Nationalpark und Naturpark - bestimmt auch die Zukunft der Kommunen. Aus diesem Grund würde er sich dazu ein Gespräch mit dem Landrat wünschen.
Herr Dr. Böhm weist auf eine Abhandlung zu Qualitätskriterien zur Auswahl von großflächigen Wildschutzgebieten in Deutschland im Sinne des 2%-Ziels der nationalen Biosphärenstrategie hin.
Frau Eggert hält eine Meinungsbildung zum Thema - Nationalpark - für wichtig. Sie plädiert aber dafür, dass man sich dazu entsprechend Zeit nimmt und dies mit qualifiziertem Wissen untersetzt.
Sie persönlich sieht eine Ausweitung oder Auswahl von Wildschutzgebieten im Rahmen von 2 % der Gesamtfläche Deutschlands für durchaus vernünftig. Unter Verweis auf die unübersehbare Klimakrise sind derartige Anstrengungen durchaus wünschenswert.
Herr Wendrich äußert, dass er keinerlei Verständnis für derartige Auffassungen hat.
Herr S. Friebel äußert sich zu einem Problemfall im Grundstücksbereich Steinbrüche. Dort wird aus seiner Sicht Müll verbrannt. Das Ordnungsamt kennt diesen Vorfall und hat diesen auch vor Ort prüfen können. Zu diesem Zeitpunkt wurde tatsächlich Material verbrannt. Es handelte sich aber nachweislich nur um unbehandeltes Material, welches in einer Feuerschale verbrannt wurde. Damit muss die Behörde nicht einschreiten und es ergibt sich keinerlei Handlungsbedarf.
Herr S. Friebel merkt an, dass er es für falsch hält, dass in dem unbewohnten Bereich zwischen Postelwitz und den Steinbrüchen aus Energiespargründen das Licht abgeschaltet wurde. In diesem Bereich befindet sich noch ein zu wochenendzwecken genutztes Haus, außerdem liegen in dem Bereich Garagen und es kommt zu Wildwechsel.
Herr Wendrich erklärt, dass der Sportplatz Ostrau unter Wasser steht und es dafür Lösungen geben muss.
Her Kopprasch informiert, dass im Bereich des „Grauen Grabens“ ein falsches Wanderwegeschild angebracht ist. Dieses weist nach Ostrau und nicht in die Richtung des „Grauen Grabens“.
Im Bereich der Hartung Promenade in Höhe Waldhäusel wurde durch den Eigentümer die Brücke saniert. Allerdings ist bis zum jetzigen Zeitpunkt der Weg noch nicht wieder geöffnet. Herr Kopprasch bittet die Verwaltung nachzufragen, wann dies geschehen könnte.
Da keine weiteren Anfragen und Anmerkungen erfolgen, beendet der Bürgermeister 20.00 Uhr den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung.