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Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 7/2023
Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft
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Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 Aufruf zur Bewerbung

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Jede Gemeinde muss dafür eine bestimmte Anzahl an Personen vorschlagen.

Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Schandau sucht für ihre Mitgliedsgemeinden (Bad Schandau, Rathmannsdorf und Reinhardtsdorf-Schöna) neue Schöffinnen und Schöffen, die am Amtsgericht Pirna und am Landgericht Dresden als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Was sind Schöffen?

Schöffen benötigen keinerlei juristische Vorkenntnisse. Vielmehr bringen sie ihre Alltagserfahrungen und Menschenkenntnisse im Gerichtsprozess ein. Eingesetzt werden Schöffen am Amts- oder Landesgericht.

Wie wird man Schöffe?

Im Freistaat Sachsen sind für die Amtszeit 2024 - 2028 neue Schöffen zu wählen. Für die Wahl der Schöffen stellt die Stadt Bad Schandau sowie die Gemeinden Rathmannsdorf und Reinhardtsdorf-Schöna bis zum 30.06.2023 eine Vorschlagsliste auf. Aus dieser wählt ein Wahlausschuss des jeweiligen Amtsgerichtes die Schöffen. Die Schöffen sind dabei den Berufsrichtern grundsätzlich gleichberechtigt.

Wer darf das Ehrenamt ausüben?

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Schöffen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

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Schöffen müssen zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) zwischen 25 und 70 Jahre alt sein.

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Der Hauptwohnsitz muss in der jeweiligen Gemeinde sein

Wer darf nicht zum Schöffen gewählt werden?

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der zurzeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnt,

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der aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet ist,

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der mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet ist,

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der in Vermögensverfall geraten ist.

Weitere Ausschlusskriterien sind in der einschlägigen Rechtsnorm (Schöffen- und Jugendschöffen VwV) zu finden. Das verantwortungsvolle Amt der Schöffen verlangt im hohen Maß Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und aufgrund des Sitzungsdienstes, körperliche Eignung.

Werden Schöffen entschädigt?

Schöffen erhalten neben einer Auslagenerstattung eine Entschädigung für Zeitversäumnisse und Verdienstausfall. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung.

Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses Ehrenamt interessieren richten bitte ihre Bewerbung bis 30.04.2023 an die Stadtverwaltung Bad Schandau, z.Hd. Frau Wötzel, Dresdner Str. 3, 01814 Bad Schandau. Das Bewerbungsformular ist unter www.bad-schandau oder im Rathaus Bad Schandau, Dresdner Str. 3 (Bürgeramt) erhältlich. Personen die vor dem 13.01.1972 geboren sind müssen weiterhin eine Erklärung gemäß Anlage 4 zu Nummer 15 Buchstabe b) der VwV Schöffen- und Jugendschöffen abgeben.

Für weitere Fragen und Informationen steht Ihnen Frau Wötzel unter 035022 501127 oder hauptamt@stadt-badschandau.de zur Verfügung