Die KameradInnen Leonie Malheur, Tom Hering und Moritz Kaulfuß absolvierten erfolgreich den Lehrgang Truppmann Teil 1
Auszeichnung für 10jährige Angehörigkeit Kamerad Dominik Richter
trafen sich am 1. März 2024 die Kameradinnen und Kameraden der FF Rathmannsdorf.
Als Gäste begrüßten wir den sächsischen Innenminister Herrn Armin Schuster, den Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes SOE Kameraden Rumen Münch und unseren Bürgermeister Herrn Uwe Thiele. Auch die Mitglieder des Feuerwehrvereins Rathmannsdorf e.V. als unser Förderverein nahmen an der Versammlung teil.
Nach der Begrüßung und Eröffnung wurde mit einer Schweigeminute unserer verstorbenen Mitglieder und Freunde gedacht.
Jahresbericht 2023
Der freiwilligen Feuerwehr gehörten zum 31.12.2023 an:
62 KameradInnen, davon 24 in der operativen (aktiven) Gruppe,
9 KameradInnen in der Alters- und Ehrenabteilung,
17 Jugendliche in der Jugendfeuerwehr
und 12 Kinder in der Kinderfeuerwehr
Wir wurden im Jahr 2023 zu 26 Einsätzen alarmiert.
Zu unserem Fahrzeugbestand gehören:
| 1. | Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W | Bj.: 2002 |
| 2. | Tanklöschfahrzeug TLF 2000 | Bj.: 2022 |
| 3. | Mannschafttransportfahrzeug MTF | Bj.: 2014 |
Übungsabende:
Unsere Kameraden hielten 29 Übungsdienste ab.
Zur theoretischen und praktischen Ausbildung gehören vor allem nachfolgende Themen entsprechend der Feuerwehrdienstvorschriften: Grundtätigkeiten im Löscheinsatz, Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, Atemschutz, tragbare Leitern, Führung und Leitung im Einsatz, Einheiten im ABC-Einsatz und den Unfallverhütungsvorschriften
Außerdem beschäftigten wir uns mit den Regeln des Einsatzes von Sonder- und Wegerechten auf Alarmfahrten, Gefahren an den Einsatzstellen und mit dem Funktraining.
Lehrgänge:
Für erfolgreich durchgeführte Lehrgänge an den kreislichen Lehrgängen sowie für die Lehrgänge an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Nardt bei Hoyerswerda wurden die Abschlussurkunden an die KameradInnen überreicht.
Beförderungen:
Nachfolgende Kameraden wurden befördert:
Kam. Dominik Richter zum Oberfeuerwehrmann,
Kamdn. Susann Endler und Kamdn. Undine Seltmann zur Hauptfeuerwehrfrau
und Kamdn. Jenny Raffelt zur Löschmeisterin
Außerdem wurde Kam. Dominik für seine 10-jährige aktive Mitgliedschaft geehrt.
Danach berichtete unsere Jugendfeuerwehrwartin Jenny Raffelt über das Jugendfeuerwehrjahr und unsere Kinderfeuerwehrwartin Annett Petters über das Kinderfeuerwehrjahr 2023.
Im Anschluss überbrachte der sächsische Innenminister Herr Armin Schuster seinen Dank und Versprach weiterhin die Hilfe und Unterstützung aus der Politik.
Kamerad Rumen Münch berichtete über die Lage der Feuerwehren im Landkreis SOE und würdigte die Arbeit der KameradInnen der Freiwilligen Feuerwehr.
Herr Bürgermeister Uwe Thiele dankte ebenfalls den Anwesenden für ihre ehrenamtliche Tätigkeit und bittet, auch weiterhin so sparsam mit unserem Gemeindeetat umzugehen.
Fazit
Wir haben in Rathmannsdorf eine junge funktionierende Freiwillige Feuerwehr, die alle Einsatzlagen erfolgreich, auch mit Unterstützung der umliegenden Wehren, meistern konnte. Als Wehrleiter bedanke ich mich für die geleistete Arbeit aller KameradInnen, besonders aber auch bei den Lebenspartnern, für das aufgebrachte Verständnis für unsere wichtige ehrenamtliche Arbeit.
Vielen Dank auch an alle Förderer unserer Feuerwehr, sei es durch Mitgliedschaft in unserem Förderverein oder als Spender von Sach- oder Geldspenden.
In eigener Sache
Es gibt immer wieder Anfragen an mich, ob es denn notwendig ist, nachts beim Ausrücken zur Einsatzstelle mit Martinshorn und Sirene durch das schlafende Dorf zu lärmen. Ja.
Dafür gibt es gesetzliche Grundlagen:
Zuständig ist dafür die Straßenverkehrsordnung STVO §§ 35 und 38.
Um den Fahrer (Maschinisten), der in der Nacht vor dem Alarm auch, wie alle anderen Bewohner wahrscheinlich, geschlafen hat, rechtlich zu schützen, ist es dringend notwendig mit akustischer Warneirichtung, nämlich dem Martinshorn, durch die Nacht zu fahren.
Der Fahrer würde ohne akustische Warneinrichtung gegen die STVO verstoßen, da nach §38 Abs. 2 blaues Blinklicht alleine nur zur Absicherung von Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen zu verwenden ist.
Auszug STVO: § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.