Beschluss-Nr. 2025/BSch/0011
Annahme der 6. Änderung der Gemeinschaftsvereinbarung der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Bad Schandau und den Gemeinden Rathmannsdorf und Reinhardtsdorf-Schöna
Der Stadtrat der Stadt Bad Schandau beschließt die 6. Änderung der Gemeinschaftsvereinbarung der Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Bad Schandau und den Gemeinden Rathmannsdorf und Reinhardtsdorf-Schöna.
Beschluss-Nr.: 2025/BSch/0014
Beschluss – Beauftragung Bauzustandsaufnahme Personenaufzugsanlage
Der Stadtrat von Bad Schandau beauftragt das Büro KREBS + KIEFER Ingenieure GmbH Dresden mit der Bauwerksprüfung und Bauzustandsaufnahme zur Festlegung notwendiger Instandsetzungsmaßnahmen an der Personenaufzugsanlage.
Das Honorar beläuft sich auf 20.611,37 € btt und wird im Haushalt eingestellt. Eine Beauftragung während der vorläufigen Haushaltsführung wird hiermit ausdrücklich genehmigt, da die Untersuchung für den Weiterbetrieb des Personenaufzuges dringend geboten ist
Beschluss-Nr.: 2025/BSch/0015
Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Kurklinik Ostrau“, Stadt Bad Schandau OT Ostrau
| Der Stadtrat von Bad Schandau beschließt: | |
| 1. | Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kurklinik Ostrau“ in der Fassung vom 19.08.2024 wurden mit dem in der Anlage 1-5 dargestellten Abwägungsergebnis geprüft und entsprechend diese Abwägungsberichtes gegeneinander und untereinander abgewogen. |
| Die Anlagen 1-5 sind Bestandteil des Beschlusses. | |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. |
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| Beschluss-Nr.: 2025/BSch/0016 | |
| Beschluss über die Satzung zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Kurklinik Ostrau“, Stadt Bad Schandau OT Ostrau | |
| Der Stadtrat von Bad Schandau beschließt: | |
| 1. | Die im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellte 2. Änderung des Bebauungsplans „Kurklinik Ostrau“ der Stadt Bad Schandau i.d.F.v. 03.03.2025 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen / Hinweisen (Teil B) (Anlage 1) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen |
| 2. | Die Begründung i.d.F.v. 03.03.2025 einschließlich Anlagen (Anlage 2) wird gebilligt. |
| 3. | Der Bürgermeister der Stadt Bad Schandau wird beauftragt, die 2. Änderung des Bebauungsplans „Kurklinik Ostrau“ gem. § 10 Abs. 2 BauGB nach Satzungsbeschluss zur Genehmigung bei der Höheren Verwaltungsbehörde, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung gem. § 10 Abs. 3 BauGB anschließend ortsüblich bekannt zu machen. |
Bad Schandau, den 19.03.2025