immer wieder erreichen uns Beschwerden wegen der „Hundehaufen“, die leider immer wieder in der Stadt Bad Schandau mit Ortsteilen und auch in den Mitgliedsgemeinden Rathmannsdorf und Reinhardtsdorf-Schöna umherliegen.
Das ist nicht nur für die Einwohner, sondern auch für die Urlauber und Gäste in unserer Region ein Ärgernis. Der Halter oder Führer von Tieren hat dafür zu sorgen, dass diese ihre Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Grundstücken verrichten.
Dennoch dort abgelagerter Kot ist unverzüglich zu entfernen. Zu diesem Zwecke haben Halter oder Führer von Tieren geeignete Hilfsmittel (wie Tüten, Papier oder o.Ä.) mit sich zu führen. Zahlreiche Hundetoiletten stehen dafür bereit. (Polizeiverordnung der Stadt Bad Schandau, § 12 Abs. 5)
Wir fordern hiermit nochmals eindringlich alle Hundehalter auf, die Verunreinigungen ihrer Tiere sofort zu entfernen.
Wir weisen darauf hin, dass das Liegenlassen der Verunreinigung eine Ordnungswidrigkeit nach § 24. Abs. 1 Punkt 19 der Polizeiverordnung darstellt und mit einer Geldbuße von bis zu 1000€ geahndet werden kann.