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Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 9/2024
Stadt Bad Schandau
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Bekanntmachung der Beschlüsse der Stadtratssitzung vom 17.04.2024

Beschluss-Nr. 2023/BS/00181

Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Bad Schandau

Der Stadtrat stellt gemäß § 88c Abs. 1 SächsGemO den Jahresabschluss der Stadt Bad Schandau zum 31.12.2018 wie folgt fest:

Ergebnisrechnung:

ordentliche Erträge

7.429.770,33

EUR

ordentliche Aufwendungen

7.312.635,78

EUR

ordentliches Ergebnis

117.134,55

EUR

außerordentliche Erträge

292.526,28

EUR

außerordentliche Aufwendungen

211.850,30

EUR

Sonderergebnis

80.675,98

EUR

Gesamtergebnis

197.810,53

EUR

Finanzrechnung:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

7.115.684,58

EUR

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

5.942.637,32

EUR

Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.173.047,26

EUR

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

3.065.265,33

EUR

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

3.372.543,49

EUR

Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit

-307.278,16

EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

119.939,22

EUR

Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit

-119.939,22

EUR

Änderung Finanzmittelbestand

745.829,88

EUR

Vermögensrechnung:

AKTIVA

1.

Anlagevermögen

46.889.177,17

EUR

2.

Umlaufvermögen

3.460.818,90

EUR

3.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

5.114,68

EUR

Bilanzsumme AKTIVA

50.355.110,75

EUR

PASSIVA

1.

Kapitalposition

22.147.388,02

EUR

darunter:

Basiskapital

18.635.278,57

EUR

Rücklagen

3.512.109,45

EUR

Fehlbeträge

0,00

EUR

2.

Sonderposten

23.095.429,94

EUR

3.

Rückstellungen

2.046.287,45

EUR

4.

Verbindlichkeiten

3.066.005,34

EUR

5.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

EUR

Bilanzsumme PASSIVA

50.355.110,75 EUR

Beschluss-Nr. 2024/BS/0021

Übertragung der Aufgabe des geförderten Gigabitausbaus der "Dunkelgrauen Flecken" sowie etwaiger zukünftiger Förderprogramme im Gemeindegebiet der Stadt Bad Schandau auf den Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vereinbarung mit dem Landkreis Sächsische-Schweiz-Osterzgebirge über die Umsetzung eines oder mehrerer kreisübergreifender Förderprojekte des Gigabitausbaus im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge der Landkreisverwaltung für das Gemeindegebiet zu unterzeichnen.

Beschluss-Nr. 2024/BS/0022

Einverständniserklärung zur Übernahme von Stiftungsvermögen im Falle der Auflösung der neu zu gründenden Stiftung Lebendiges Schmilka

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Einverständniserklärung zur Übernahme des Stiftungsvermögens der Stiftung Lebendiges Schmilka zu erteilen.

Beschluss-Nr. 2024/BS/0023

Bestätigung des neu gewählten Stadtwehrleiters und seines Stellvertreters der

Freiwilligen Feuerwehr Bad Schandau

Der Stadtrat bestätigt und beschließt für die nächsten 5 Jahre

Kamerad Kai Bigge als Stadtwehrleiter und

Kamerad Toni Schulze als stellvertretenden Stadtwehrleiter.

Beschluss-Nr. 2024/BS/0024

Bestätigung der neu gewählten Stadtteilwehrleitungen und deren Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Schandau

Der Stadtrat bestätigt und beschließt für die nächsten 5 Jahre die gewählten Stadtteilwehrleitungen von Bad Schandau, Krippen, Prossen und Waltersdorf

Im Einzelnen wurden gewählt:

Stadtteilwehrleiter Bad Schandau:

Kamerad Marcel Jahn

stellvertretender Stadtteilwehrleiter Bad Schandau:

Kamerad Sebastian Kotte

Stadtteilwehrleiter Krippen:

Kamerad Jens Feller

stellvertretender Stadtteilwehrleiter Krippen:

Kamerad Guido Naumann

Stadtteilwehrleiter Prossen:

Kamerad Jens Kunau

stellvertretender Stadtteilwehrleiter Prossen:

Kamerad Andreas Walter

Stadtteilwehrleiter Waltersdorf:

Kamerad Eric Willkommen

stellvertretender Stadtteilwehrleiter Waltersdorf:

Kamerad Jörg Hache

Beschluss-Nr. 2024/BS/0028

Bestätigung der neu gewählten Stadtteilwehrleitung und dessen Stellvertreter der Freiwilligen

Feuerwehr Bad Schandau/StT Porschdorf

Der Stadtrat bestätigt und beschließt für die nächsten 5 Jahre die gewählte Stadtteilwehrleitung von Porschdorf

Stadtteilwehrleiter

Kamerad Björn Richter

stellvertretender Stadtteilwehrleiter

Kamerad Jens Tappert

Beschluss-Nr. 2024/BS/0026

Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan "Wanderparkplatz/Wohnmobilcamping Ostrau", Stadt Bad Schandau OT Ostrau

Der Stadtrat von Bad Schandau beschließt:

1.

Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf (i.d.F.v. 07.10.2021) und zum Entwurf (i.d.F.v. 08.02.2023) des Bebauungsplanes „Wanderparkplatz/Wohnmobilcamping Ostrau“ wurden mit dem in der Anlage 1-5 dargestellten Abwägungsergebnis geprüft und entsprechend diese Abwägungsberichtes gegeneinander und untereinander abgewogen.

Die Anlagen 1-5 sind Bestandteil des Beschlusses.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Beschluss-Nr. 2024/BS/0027

Beschluss über die Satzung zum Bebauungsplan "Wanderparkplatz/Wohnmobilcamping Ostrau", Stadt Bad Schandau OT Ostrau

Der Stadtrat von Bad Schandau beschließt:

1.

Der im Regelverfahren mit Umweltbericht nach § 8 Abs. 2 Satz 2 BauGB als selbstständiger aufgestellter Bebauungsplan „Wanderparkplatz/Wohnmobilcamping Ostrau“ der Stadt Bad Schandau i.d.F.v. 17.04.2024 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen / Hinweisen (Teil B) (Anlage 1) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen

2.

Die Begründung Teil I i.d.F.v. 17.04.2024 (Anlage 2) und der Umweltbericht Teil II i.d.F.v. 17.04.2024 (Anlage 3) werden gebilligt.

3.

Der Bürgermeister der Stadt Bad Schandau wird beauftragt, den Bebauungsplan „Wanderparkplatz/Wohnmobilcamping Ostrau“ gem. § 10 Abs. 2 BauGB nach Satzungsbeschluss zur Genehmigung bei der Höheren Verwaltungsbehörde, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung gem. § 10 Abs. 3 BauGB anschließend ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss-Nr. 2024/BS/0029

Genehmigung einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung zur Beschaffung eines PKW-Gebrauchtfahrzeuges für die Stadtverwaltung Bad Schandau

Der Stadtrat genehmigt die außerplanmäßige investive Auszahlung zur Beschaffung eines gebrauchten PKWs in Höhe von maximal 11.000 €.

Die Deckung erfolgt aus zusätzlichen Liquiditätsreserven nicht verbrauchter Haushaltsansätze des Jahres 2023 im Bereich Liegenschaftsverwaltung-unbebaute Flurstücke (11.13.02.90/11.13.02.95) und Rechtsangelegenheiten (11.12.01.05)

Bad Schandau, den 17.04.2024

T. Kunack
Bürgermeister