Beschluss-Nr. 2023/BS/00181
Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Bad Schandau
Der Stadtrat stellt gemäß § 88c Abs. 1 SächsGemO den Jahresabschluss der Stadt Bad Schandau zum 31.12.2018 wie folgt fest:
| Ergebnisrechnung: | |||
| ordentliche Erträge | 7.429.770,33 | EUR |
| ordentliche Aufwendungen | 7.312.635,78 | EUR |
| ordentliches Ergebnis | 117.134,55 | EUR |
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| außerordentliche Erträge | 292.526,28 | EUR |
| außerordentliche Aufwendungen | 211.850,30 | EUR |
| Sonderergebnis | 80.675,98 | EUR |
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| Gesamtergebnis | 197.810,53 | EUR |
| Finanzrechnung: | |||
| Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 7.115.684,58 | EUR |
| Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 5.942.637,32 | EUR |
| Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.173.047,26 | EUR |
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| Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 3.065.265,33 | EUR |
| Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 3.372.543,49 | EUR |
| Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit | -307.278,16 | EUR |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 | EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 119.939,22 | EUR |
| Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit | -119.939,22 | EUR |
| Änderung Finanzmittelbestand | 745.829,88 | EUR |
Vermögensrechnung:
| AKTIVA |
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| 1. | Anlagevermögen | 46.889.177,17 | EUR |
| 2. | Umlaufvermögen | 3.460.818,90 | EUR |
| 3. | Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 5.114,68 | EUR |
| Bilanzsumme AKTIVA | 50.355.110,75 | EUR |
| PASSIVA |
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| 1. | Kapitalposition | 22.147.388,02 | EUR |
| darunter: |
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| Basiskapital | 18.635.278,57 | EUR |
| Rücklagen | 3.512.109,45 | EUR |
| Fehlbeträge | 0,00 | EUR |
| 2. | Sonderposten | 23.095.429,94 | EUR |
| 3. | Rückstellungen | 2.046.287,45 | EUR |
| 4. | Verbindlichkeiten | 3.066.005,34 | EUR |
| 5. | Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | EUR |
| Bilanzsumme PASSIVA | 50.355.110,75 EUR |
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Beschluss-Nr. 2024/BS/0021
Übertragung der Aufgabe des geförderten Gigabitausbaus der "Dunkelgrauen Flecken" sowie etwaiger zukünftiger Förderprogramme im Gemeindegebiet der Stadt Bad Schandau auf den Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vereinbarung mit dem Landkreis Sächsische-Schweiz-Osterzgebirge über die Umsetzung eines oder mehrerer kreisübergreifender Förderprojekte des Gigabitausbaus im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge der Landkreisverwaltung für das Gemeindegebiet zu unterzeichnen.
Beschluss-Nr. 2024/BS/0022
Einverständniserklärung zur Übernahme von Stiftungsvermögen im Falle der Auflösung der neu zu gründenden Stiftung Lebendiges Schmilka
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Einverständniserklärung zur Übernahme des Stiftungsvermögens der Stiftung Lebendiges Schmilka zu erteilen.
Beschluss-Nr. 2024/BS/0023
Bestätigung des neu gewählten Stadtwehrleiters und seines Stellvertreters der
Freiwilligen Feuerwehr Bad Schandau
Der Stadtrat bestätigt und beschließt für die nächsten 5 Jahre
Kamerad Kai Bigge als Stadtwehrleiter und
Kamerad Toni Schulze als stellvertretenden Stadtwehrleiter.
Beschluss-Nr. 2024/BS/0024
Bestätigung der neu gewählten Stadtteilwehrleitungen und deren Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Schandau
Der Stadtrat bestätigt und beschließt für die nächsten 5 Jahre die gewählten Stadtteilwehrleitungen von Bad Schandau, Krippen, Prossen und Waltersdorf
| Im Einzelnen wurden gewählt: | |
| Stadtteilwehrleiter Bad Schandau: | Kamerad Marcel Jahn |
| stellvertretender Stadtteilwehrleiter Bad Schandau: | Kamerad Sebastian Kotte |
| Stadtteilwehrleiter Krippen: | Kamerad Jens Feller |
| stellvertretender Stadtteilwehrleiter Krippen: | Kamerad Guido Naumann |
| Stadtteilwehrleiter Prossen: | Kamerad Jens Kunau |
| stellvertretender Stadtteilwehrleiter Prossen: | Kamerad Andreas Walter |
| Stadtteilwehrleiter Waltersdorf: | Kamerad Eric Willkommen |
| stellvertretender Stadtteilwehrleiter Waltersdorf: | Kamerad Jörg Hache |
Beschluss-Nr. 2024/BS/0028
Bestätigung der neu gewählten Stadtteilwehrleitung und dessen Stellvertreter der Freiwilligen
Feuerwehr Bad Schandau/StT Porschdorf
Der Stadtrat bestätigt und beschließt für die nächsten 5 Jahre die gewählte Stadtteilwehrleitung von Porschdorf
| Stadtteilwehrleiter | Kamerad Björn Richter |
| stellvertretender Stadtteilwehrleiter | Kamerad Jens Tappert |
Beschluss-Nr. 2024/BS/0026
Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan "Wanderparkplatz/Wohnmobilcamping Ostrau", Stadt Bad Schandau OT Ostrau
| Der Stadtrat von Bad Schandau beschließt: | |
| 1. | Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf (i.d.F.v. 07.10.2021) und zum Entwurf (i.d.F.v. 08.02.2023) des Bebauungsplanes „Wanderparkplatz/Wohnmobilcamping Ostrau“ wurden mit dem in der Anlage 1-5 dargestellten Abwägungsergebnis geprüft und entsprechend diese Abwägungsberichtes gegeneinander und untereinander abgewogen. |
| Die Anlagen 1-5 sind Bestandteil des Beschlusses. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. |
Beschluss-Nr. 2024/BS/0027
Beschluss über die Satzung zum Bebauungsplan "Wanderparkplatz/Wohnmobilcamping Ostrau", Stadt Bad Schandau OT Ostrau
Der Stadtrat von Bad Schandau beschließt:
| 1. | Der im Regelverfahren mit Umweltbericht nach § 8 Abs. 2 Satz 2 BauGB als selbstständiger aufgestellter Bebauungsplan „Wanderparkplatz/Wohnmobilcamping Ostrau“ der Stadt Bad Schandau i.d.F.v. 17.04.2024 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen / Hinweisen (Teil B) (Anlage 1) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen |
| 2. | Die Begründung Teil I i.d.F.v. 17.04.2024 (Anlage 2) und der Umweltbericht Teil II i.d.F.v. 17.04.2024 (Anlage 3) werden gebilligt. |
| 3. | Der Bürgermeister der Stadt Bad Schandau wird beauftragt, den Bebauungsplan „Wanderparkplatz/Wohnmobilcamping Ostrau“ gem. § 10 Abs. 2 BauGB nach Satzungsbeschluss zur Genehmigung bei der Höheren Verwaltungsbehörde, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung gem. § 10 Abs. 3 BauGB anschließend ortsüblich bekannt zu machen. |
Beschluss-Nr. 2024/BS/0029
Genehmigung einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung zur Beschaffung eines PKW-Gebrauchtfahrzeuges für die Stadtverwaltung Bad Schandau
Der Stadtrat genehmigt die außerplanmäßige investive Auszahlung zur Beschaffung eines gebrauchten PKWs in Höhe von maximal 11.000 €.
Die Deckung erfolgt aus zusätzlichen Liquiditätsreserven nicht verbrauchter Haushaltsansätze des Jahres 2023 im Bereich Liegenschaftsverwaltung-unbebaute Flurstücke (11.13.02.90/11.13.02.95) und Rechtsangelegenheiten (11.12.01.05)
Bad Schandau, den 17.04.2024