Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Bad Schandau und der Gemeinden
Ausgabe 9/2025
Stadt Bad Schandau
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Beschlüsse der Stadtratssitzung vom 16.04.2025

Beschluss-Nr. 2025/BSch/0028

Beschluss zur Abwägung zu Bedenken und Anregungen der berührten Träger öffentlicher Belange und Bürgerbeteiligung - Bebauungsplan 1. Änderung des Bebauungsplanes "Neugestaltung Ortseingang südlich Basteistraße"

Der Stadtrat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 16.04.2025 entsprechend der vorliegenden Beschlussvorlagen die Abwägung über die vorgebrachten Stellungnahmen der betroffenen und berührten Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neugestaltung Ortseingang südlich Basteistraße“. Der Bürgermeister wird beauftragt, die TöB, die Bürger und Nachbargemeinden, deren Stellungnahmen behandelt wurden, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Die einzige abzuwägende Stellungnahme ist die Stellungnahme der Landesdirektion Dresden. Folgende Argumente werden zur Abwägung dieser Stellungnahme beschlossen:

Die Erstellung einer aktualisierten Auswirkungsanalyse kann zum aktuellen Zeitpunkt (Brücken-sperrung) keine aussagekräftigen Ergebnisse hervorbringen, da nicht klar ist, wann und an welcher Stelle eine neue Verkehrsanbindung für die Stadt Bad Schandau geschaffen wird. Eine Beeinträchtigung der Ziele der Raumordnung durch die Änderung des Bebauungsplanes besteht nicht, da der Einzugsbereich eines Cafés mit Außensitzplätzen den zentralen Ort nicht wesentlich überschreiten wird. Die geplante Zulässigkeit der Außensitze an der Bäckerei ist keine Erweiterung des großflächigen Einzelhandels. Eine Auswirkungsanalyse wird für diesen Zusammenhang von der Stadt nicht als notwendig angesehen, da die innerstädtische Versorgung nicht beeinträchtigt wird, denn die Angebote der kleinen Cafés in der Innenstadt und der Bäckereifiliale mit Außensitzplätzen am Ortseingang sind nicht vergleichbar.

Eine Beeinträchtigung des städtebaulichen Gefüges und der Funktionsfähigkeit des zentralörtlichen Versorgungszentrums liegt nicht vor, mit den ortsansässigen Gewerbetreibenden wurde die Planung ausführlich besprochen. Aus den Protokollen des Stadtrates vom 19.07.2023, 20.09.2023 und vom 15.11.2023 ist ersichtlich, dass die möglichen Auswirkungen auf den Einzelhandel von der Stadt sorgfältig geprüft worden sind. Das Café und die geplante Zulässigkeit der Außensitze an der Bäckerei sind keine Erweiterung des großflächigen Einzelhandels und sind vorrangig für Touristen geplant, da die stetig steigende Nachfrage insbesondere in der Wandersaison durch die bestehenden Cafés in der Innenstadt nicht befriedigt werden kann.

Aus Sicht der Stadt Bad Schandau ist die Etablierung des geplanten Cafés nicht dazu geeignet, den Einzugsbereich der Stadt Bad Schandau über den bestehenden Verflechtungsbereich hinaus zu vergrößern, da sowohl innerhalb des Verflechtungsbereiches als auch direkt benachbart weitere Filialen dieser Bäckerei vorhanden sind. Es bestehen Filialen dieser Bäckerei in Rathmannsdorf, Gohrisch, Königstein, Struppen, Sebnitz, Neustadt, Stolpen, Pirna. Es besteht kein anderer Grund die Filiale in Bad Schandau aufzusuchen, als der des aktuell im Moment vorhandenen Wunsches nach Kaffee und Kuchen. Es wurde durch die Stadt Bad Schandau geprüft, ob die Funktionsfähigkeit des Stadtkerns durch die geplante Caféeröffnung benachteiligt wird. Dazu wurden in den ansässigen Betrieben des Gewerbes Befragungen durchgeführt. Es ergab sich, dass die Eröffnung des Cafés auch von den ortsansässigen Bäckereien begrüßt wird, da diese die vorhandene Nachfrage nicht ausreichend bedienen können.

Das Café einschließlich Bäckereifachgeschäft besitzt nicht vorrangig die Eigenschaften eines Einzelhandelsbetriebs. Der Hauptbetriebszweck ist die Möglichkeit, größere Gruppen von Touristen gleichzeitig zu versorgen, wenn diese Gruppen für Tagesausflüge in die Sächsische Schweiz z.B. mit Reisebussen oder der S-Bahn nach Bad Schandau kommen. Durch diese Möglichkeit wird auch die Verkehrssituation in der Innenstadt verbessert. Die Etablierung des Cafés für Tagestouristen und andere Bustouristen wird nach Auffassung der Stadt Bad Schandau für eine Entlastung der Einrichtungen des Stadtzentrums sorgen und wird von den Betreibern der innerstädtischen Bäckereien und Cafés begrüßt, denn die Attraktivität eines Cafés in der Innenstadt ist nicht mehr gegeben, wenn durch den Gastraum die Kunden Schlange stehen.

Beschluss-Nr. 2025/BSch/0029

Beschluss über die Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "Neugestaltung Ortseingang südlich Basteistraße", Stadt Bad Schandau

Der Stadtrat von Bad Schandau beschließt:

1.

Die im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellte 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neugestaltung Ortseingang südlich Basteistraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) in der Fassung vom März 2025 und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom März 2025 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

2.

Die Begründung vom März 2025 wird gebilligt.

3.

Der Bürgermeister wird beauftragt, für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Neugestaltung Ortseingang südlich Basteistraße“ gem. § 10 Abs. 2 BauGB nach Satzungsbeschluss zur Genehmigung bei der Höheren Verwaltungsbehörde, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung gem. § 10 Abs. 3 BauGB anschließend ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss-Nr. 2025/BSch/0018

Vergabe der Planungsleistungen zur "Instandsetzung des Gewässerprofils im und am Liethenbach" - 1. Nachtrag (ID 0488)

Der Stadtrat der Stadt Bad Schandau beschließt auf der Grundlage der Vorlage 2025/BSch/0018 vom 16.04.2025 die Vergabe der Planungsleistungen zur „Instandsetzung des Gewässerprofils im und am Liethenbach“ – 1. Nachtrag (ID 0488) an das Ingenieurbüro Michael Bartsch, Zuger Straße 52, 09599 Freiberg zum Angebotspreis in Höhe von 29.436,45 €/brutto.

Die Finanzierung des Nachtrags ist vollumfänglich durch Fördermittel aus dem Wiederaufbauplan für die vom Elementarereignis im Juli 2021 geschädigte Infrastruktur gesichert.

Beschluss-Nr. 2025/BSch/0020

Beschluss zur Vergabe der Bauleistungen zur "Instandsetzung des Gewässerprofils im und am Liethenbach (ID 0488)"

Der Stadtrat der Stadt Bad Schandau beschließt auf der Grundlage der Vorlage 2025/BSch/0020 vom 16.04.2025 die Vergabe der Bauleistungen zur „Instandsetzung des Gewässerprofils im und am Liethenbach (ID 0488)" an die Firma Bauunternehmung Hartmann, Hauptstraße 18, 09623 Rechenberg-Bienenmühle zum Angebotspreis in Höhe von 236.851,62 €/brutto.

Die Kosten für die Bauleistungen sind im Wiederaufbauplan für die vom

Elementarereignis im Juli 2021 geschädigte Infrastruktur vollumfänglich berücksichtigt/enthalten und damit abgesichert.

Beschluss-Nr. 2025/BSch/0019

Beschluss zur Vergabe der Bauleistungen zur "Instandsetzung des Gewässerprofils im und am Krippenbach (ID 0486)"

Der Stadtrat der Stadt Bad Schandau beschließt auf der Grundlage der Vorlage 2025/BSch/0019 vom 16.04.2025 die Vergabe der Bauleistungen zur „Instandsetzung des Gewässerprofils im und am Krippenbach (ID 0486)" an die Firma G.R.G. Bausanierung GmbH, Hohnsteiner Straße 14, 01855 Sebnitz zum Angebotspreis in Höhe von 125.510,94 €/brutto.

Die Kosten für die Bauleistungen sind im Wiederaufbauplan für die vom

Elementarereignis im Juli 2021 geschädigte Infrastruktur vollumfänglich berücksichtigt/enthalten und damit abgesichert.

Beschluss-Nr. 2025/BSch/0021

Grundsatzbeschluss zum Verkauf des Grundstücks Marktplatz 4

Der Stadtrat der Stadt Bad Schandau beschließt auf der Grundlage der Vorlage 2025/BSch/0021 vom 16.04.2025, die Verwaltung zu beauftragen, den Verkauf des Objektes Marktplatz 4 vorzubereiten.

Beschluss-Nr. 2025/BSch/0022

Beschluss zum Verkauf des Flurstücks 241 der Gemarkung Bad Schandau

Auf der Grundlage der Vorlage Nr. 2025/BSch/0022 beschließt der Stadtrat den Verkauf des Flurstücks 241 der Gemarkung Bad Schandau mit einer Fläche von 20 m² zum Kaufpreis von 56,00 €/m².

Alle Nebenkosten werden durch die Käufer getragen.

Beschluss-Nr. 2025/BSch/0027

Annahme einer Sachspende

Der Stadtrat beschließt die Annahme einer Sachspende im Wert von 66,15 € der Bauen + Leben GmbH & Co. KG Rathmannsdorf für Gehweg-Platten (Polygonalplatten aus Quarzit), welche am Rondell des Dorfplatz Niederdorf verlegt wurden.

Beschluss-Nr. 2025/BSch/0025

Verzicht auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für die Haushaltsjahre 2025/2026

Der Stadtrat beschließt, auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses für die Haushaltsjahre 2025/2026 zu verzichten. Alternativ ist ein Beteiligungsbericht gemäß § 99 Sächsische Gemeindeordnung zu erstellen.

Beschluss-Nr. 2025/BSch/0023

Beschluss des Wirtschaftsplanes der Bad Schandauer Kur- und Tourismus GmbH für das Geschäftsjahr 2025

Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan des Geschäftsjahres 2025 für die Bad Schandauer Kur- und Tourismus GmbH.

Der Wirtschaftsplan 2025 beinhaltet

1.

im Erfolgsplan

die Erträge

die Aufwendungen

Betriebsergebnis – Gewinn –

2.

im Liquiditätsplan

cash flow aus laufender Geschäftstätigkeit

cash flow aus der Investitionstätigkeit

cash flow aus der Finanzierungstätigkeit

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

Beschluss-Nr. 2025/BSch/0026

Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes zum Doppelhaushalt 2025

/2026 der Stadt Bad Schandau

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung (Seite 1 und 2) und den Doppel-Haushaltsplan einschließlich der Anlagen für die Jahre 2025/2026.

Bad Schandau, 16.04.2025

T. Kunack
Bürgermeister