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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 1/2023
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

2. Änderungssatzung der Aufwands- und Entschädigungssatzung

für die ehrenamtlich tätigen Bürger der Gemeinde Selke-Aue

Auf Grund der 8$ 8, 35, 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt(KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat Selke-Aue in seiner Sitzung am 12.12.2022 folgende Änderungssatzung beschlossen:

Artikel I

§ 2 Abs. I wird wie folgt geändert:

(1) Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung als Pauschalbetrag in Höhe von 1.128 €.

Artikel II

Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Selke-Aue, 20.12.2022

Hinweis:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter

www.vorharz.net/bekanntmachungen.html zugänglich.