Auf Grund der 8$ 8, 35, 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt(KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat Selke-Aue in seiner Sitzung am 12.12.2022 folgende Änderungssatzung beschlossen:
Artikel I
§ 2 Abs. I wird wie folgt geändert:
(1) Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung als Pauschalbetrag in Höhe von 1.128 €.
Artikel II
Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Selke-Aue, 20.12.2022
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter
www.vorharz.net/bekanntmachungen.html zugänglich.