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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 1/2023
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Vorharz

Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder der Verbandsgemeinde Vorharz für das Schuljahr 2024/2025

Gem. § 37 Abs. 1 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit dem RdErl. des MB vom 01.07.2020-23-80100/1-1 sind die Kinder, die bis zum 30.06.2023 das sechste Lebensjahr vollenden, in der für sie zuständigen Grundschule anzumelden. Da die Daten der Personensorgeberechtigten erhoben werden, ist der Personalausweis vorzulegen.

Auf Grund der derzeitigen pandemischen Lage kann die Vorlage der Geburtsurkunde oder des Auszugs aus dem Familienstammbuch gemäß Ziffer 2.3 des RdErl. „Aufnahme in die Grundschule“ an der Schule zunächst durch die Übersendung einer digitalen Kopie erfolgen, um der bestehenden Terminlage und dem Verfahren gerecht zu werden. In dem Fall ist die Vorlage der Originalurkunde zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Sofern im Einzelfall eine schriftliche oder digitale Übermittlung nicht möglich oder angezeigt ist, sollte die Durchführung des Verfahrens nur nach Terminabstimmung unter Einhaltung der derzeit geltenden hygienischen Maßnahmen zur Infektionsvermeidung (Abstand, Mund-Nase-Bedeckung) in der Schule erfolgen.