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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 1/2024
Schule, Jugend, Kindergärten
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Öffentliche Bekanntmachung

Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder der Verbandsgemeinde Vorharz für das Schuljahr 2025/2026

Gem. § 37 Abs. 1 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit dem RdErl. des MB vom 01.07.2020-23-80100/1-1 sind die Kinder, die bis zum 30.06.2025 das sechste Lebensjahr vollenden, in der für sie zuständigen Grundschule anzumelden. Da die Daten der Personensorge-berechtigten erhoben werden, ist der Personalausweis vorzulegen.

Die vorherige Übersendung einer digitalen Kopie der Geburtsurkunde oder des Auszuges aus dem Familienstammbuch gemäß Ziffer 2.3 des RdErl. „Aufnahme in die Grundschule“ ist möglich, um der bestehenden Terminlage und dem Verfahren gerecht zu werden.

In diesem Fall ist die Vorlage der Originalurkunde zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Sofern im Einzelfall eine schriftliche oder digitale Übermittlung nicht möglich oder angezeigt ist, sollte die Durchführung des Verfahrens nur nach Terminabstimmung unter Einhaltung der derzeit geltenden hygienischen Maßnahmen in der Schule erfolgen.

Wegeleben, 20.12.2023