1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Harsleben für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 103 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S.288), in der zuletzt gültigen Fassung, hat die Gemeinde Harsleben die folgende, vom Gemeinderat in der Sitzung am 10.12.2024 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| die bisher festgesetzten Gesamtbeträge | erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushalts-plans ein-schließlich Nachträge festgesetzt auf |
| Euro | ||||
| 1. Ergebnisplan |
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| Erträge | 2.491.100 | 374.800 | -9.300 | 2.856.600 |
| Aufwendungen | 3.104.800 | 111.200 | -119.600 | 3.096.400 |
| 2. Finanzplan aus lfd. Verwaltungstätigkeit: |
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| Einzahlungen | 2.352.800 | 374.800 | -9.300 | 2.718.300 |
| Auszahlungen | 2.888.300 | 110.900 | -119.300 | 2.879.900 |
| aus Investitionstätigkeit: |
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| Einzahlungen | 1.516.400 | 37.900 | -37.800 | 1.516.500 |
| Auszahlungen | 1.499.000 | 54.300 | -52.800 | 1.500.500 |
| aus Finanzierungstätigkeit: |
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| Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Auszahlungen | 139.300 | 0 | 0 | 139.300 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird nicht geändert
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 Euro um 198.600 Euro erhöht und damit auf 198.600 Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.
Dieser Paragraph wird nicht geändert.
Harsleben, 19.12.2024
2. Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan wird gem. § 103 Abs. 1 i. V. m. § 102 Abs. 2 S. 1 KVG LSA mit Datum 19.12.2024 öffentlich bekanntgemacht.
Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 17.12.2024 Aktenzeichen 15 12 03 von einer Beanstandung des Beschlusses LP VIII 24-026 abgesehen.
Harsleben, 19.12.2024