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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 1/2025
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Harsleben für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 103 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S.288), in der zuletzt gültigen Fassung, hat die Gemeinde Harsleben die folgende, vom Gemeinderat in der Sitzung am 10.12.2024 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

die

bisher

festgesetzten Gesamtbeträge

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushalts-plans ein-schließlich Nachträge festgesetzt auf

Euro

1. Ergebnisplan

Erträge

2.491.100

374.800

-9.300

2.856.600

Aufwendungen

3.104.800

111.200

-119.600

3.096.400

2. Finanzplan

aus lfd. Verwaltungstätigkeit:

Einzahlungen

2.352.800

374.800

-9.300

2.718.300

Auszahlungen

2.888.300

110.900

-119.300

2.879.900

aus Investitionstätigkeit:

Einzahlungen

1.516.400

37.900

-37.800

1.516.500

Auszahlungen

1.499.000

54.300

-52.800

1.500.500

aus Finanzierungstätigkeit:

Einzahlungen

0

0

0

0

Auszahlungen

139.300

0

0

139.300

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird nicht geändert

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 Euro um 198.600 Euro erhöht und damit auf 198.600 Euro festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.

§ 6

Dieser Paragraph wird nicht geändert.

Harsleben, 19.12.2024

2. Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan wird gem. § 103 Abs. 1 i. V. m. § 102 Abs. 2 S. 1 KVG LSA mit Datum 19.12.2024 öffentlich bekanntgemacht.

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 17.12.2024 Aktenzeichen 15 12 03 von einer Beanstandung des Beschlusses LP VIII 24-026 abgesehen.

Harsleben, 19.12.2024