Auf Grund der §§ 5, 8 Abs. 1, 45 Abs. 2 Nr. 1 und § 90 Abs. 1 Nr. 4 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), § 2 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes über die Verbandsgemeinde in Sachsen-Anhalt (Verbandsgemeindegesetz – VerbGemG LSA) vom 14.02.2008 (GVBl. LSA S. 41) und dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz – KiFöG) vom 05. März 2003 (GVBl. LSA S. 48) in den derzeit geltenden Fassungen hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 09.12.2024 folgende Satzung beschlossen:
In § 5 Abs. 4 wird in der Spalte „Reduzierter Kostenbeitrag 1. (älteste) Kind (§ 5 Abs. 3 Nr. 1)“ wie folgt geändert:
„127 €“ wird durch „150 €“ ersetzt
„137 €“ wird durch „160 €“ ersetzt
„147 €“ wird durch „180 €“ ersetzt
„165 €“ wird durch „200 €“ ersetzt
„196 €“ wird durch „225 €“ ersetzt
„220 €“ wird durch „245 €“ ersetzt
In § 5 Abs. 5 wird in der Spalte „Reduzierter Kostenbeitrag 1. (älteste) Kind (§ 5 Abs. 3 Nr. 1)“ wie folgt geändert:
„116 €“ wird durch „130 €“ ersetzt
„122 €“ wird durch „140 €“ ersetzt
„127 €“ wird durch „150 €“ ersetzt
„133 €“ wird durch „160 €“ ersetzt
„154 €“ wird durch „180 €“ ersetzt
„160 €“ wird durch „190 €“ ersetzt
In § 5 Abs. 6 wird in der Spalte „Kostenbeitrag“ wie folgt geändert:
„77 €“ wird durch „90 €“ ersetzt
„80 €“ wird durch „100 €“ ersetzt
„87 €“ wird durch „110 €“ ersetzt
„30 €/ Woche“ wird durch „45 €/ Woche“ ersetzt
In § 5 Abs. 8 Satz 2 wird „7,00 €“ durch „8,00 €“ ersetzt.
Diese Satzungsänderung gilt vom 01.02.2025 bis zum 31.12.2026.
Wegeleben, den 09.12.2024