Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 10 Abs. 2 KVG LSA:
Die Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde wurde mit Bescheid vom 25.09.2023 ( AZ 15 11 01 00-07) erteilt.
Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.