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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 10/2023
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde gemäß § 10 Abs. 2 KVG LSA:

Die Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde wurde mit Bescheid vom 25.09.2023 ( AZ 15 11 01 00-07) erteilt.

Hinweis: Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.