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Amtblatt der Verbandsgemeinde Vorharz mit den Mitgliedsgemeinden
Ausgabe 10/2023
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Harsleben für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 103 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S.288), in der zuletzt gültigen Fassung, hat die Gemeinde Harsleben die folgende, vom Gemeinderat in der Sitzung am … beschlossene Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird nicht geändert

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird nicht geändert.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.

§ 6

Dieser Paragraph wird nicht geändert.

Harsleben, 5. Oktober 2023

2. Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme vom 19.10.2023 bis 30.10.2023 im Verwaltungsamt Schwanebeck, Kapellenstraße 16 in 39397 Schwanebeck, Zimmer 34 öffentlich aus.

Die nach § 110 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes erforderliche Genehmigung des Liquiditätskredites ist durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Harz am 27.09.2023 unter dem Aktenzeichen 15 12 03 07 erteilt worden.

Harsleben, 5. Oktober 2023