1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Selke-Aue für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 103 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S.288), in der zuletzt gültigen Fassung, hat die Gemeinde Selke-Aue die folgende, vom Gemeinderat in der Sitzung am … beschlossene Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| die bisher festgesetzten Gesamtbeträge | erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf |
| Euro | |||
| 1. Ergebnisplan |
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| Erträge Aufwendungen | 2.164.500 1.982.700 | 298.500 130.600 | -34.600 -9.300 | 2.428.400 2.104.000 |
| 2. Finanzplan |
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| aus lfd. Verwaltungstätigkeit: |
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| Einzahlungen | 1.385.500 | 298.500 | -34.600 | 1.649.400 |
| Auszahlungen | 1.803.700 | 102.700 | -9.300 | 1.897.100 |
| aus Investitionstätigkeit: |
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| Einzahlungen | 1.050.600 | 693.100 | -654.100 | 1.089.600 |
| Auszahlungen | 620.400 | 188.500 | -10.000 | 798.900 |
| aus Finanzierungstätigkeit: |
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| Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird nicht geändert.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird nicht geändert.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern sind in der Hebesatzsatzung vom 24.10.2019, vom Gemeinderat beschlossen am 24.10.2019 und in Kraft getreten am 01.01.2020, festgesetzt.
Gemäß § 4 Absatz 4 der Hauptsatzung in der Kommune in Verbindung mit § 105 Kommunalverfassungsgesetz werden unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Einzelfall auf 5.000 EUR festgesetzt. Darüber hinaus entscheidet der Rat.
Zweckgebundene Zuwendungen oder zweckgebundene Spenden sind entsprechend ihrer Verwendung, unabhängig von der Höhe der bereitgestellten Mittel fortzuschreiben und einzusetzen.
Die Aufwendungen bzw. Auszahlungen der einzelnen Budgets sind gegenseitig deckungsfähig. Erwirtschaftete Mehrerträge/Mehreinzahlungen können zur Deckung von Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Budget herangezogen werden. Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets werden für einseitig deckungsfähig zu Gunsten von Investitionsauszahlungen erklärt.
Mehraufwendungen bzw. zusätzliche Aufwendungen bei bilanziellen Abschreibungen gelten als über- bzw. außerplanmäßig genehmigt.
Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen werden ganz oder teilweise für übertragbar erklärt.
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes zur Einsichtnahme vom 19.10.2023 bis 30.10.2023 im Verwaltungsamt Schwanebeck, Kapellenstraße 16 in 39397 Schwanebeck, Zimmer 34 öffentlich aus.
Eine Beanstandung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Harz ist mit Bescheid vom 05.10.2023 unter dem Aktenzeichen 15 12 03 17 ist nicht erfolgt.