| I. § 3 Nutzungsentgelt wird wie folgt ergänzt: | ||
| (2) | Für die Sektion Tischtennis des TSV Germania 1990 e.V. Groß Quenstedt e.V. sind | 35,00 € /Monat |
| und | |
| durch die Frauensportgruppe des TSV Germania 1990 e.V. Groß Quenstedt e.V | 15,00 € / Monat |
| für die Nutzung der Halle zu entrichten. | |
| Das Nutzungsentgelt von 50,00 €/Monat fällt ganzjährig unabhängig von der tatsächlichen Nutzung durch die o.a. Sektion bzw. Gruppe an. | |
| Beendet der TSV Germania 1990 e.V. Groß Quenstedt die Nutzung der Halle endgültig, entfällt das Nutzungsentgelt. | |
| Die Nutzungstermine sind mit der Gemeinde abzustimmen. | |
| Gemeindliche Nutzungen/Vergaben haben Vorrang. | |
II. Die Änderung der Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Vorharz in Kraft.