(Kartenauszug vom Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 4 – Gemeinde Harsleben“ der Verbandsgemeinde Vorharz)
Bekanntmachung des Feststellungsbeschlusses
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Vorharz hat in seiner Sitzung am 09.12.2024 die Feststellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 4 – Gemeinde Harsleben“ der Verbandsgemeinde Vorharz beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht wurde gebilligt.
Bekanntmachung der Genehmigung
Die beschlossene Feststellung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 4 – Gemeinde Harsleben“ der Verbandsgemeinde Vorharz wurde gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) dem Landkreis Harz zur Genehmigung vorgelegt. Mit Datum vom 08.09.2025 wurde durch den Landkreis Harz unter dem Aktenzeichen 02469-2025-100 die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 4 – Gemeinde Harsleben“ der Verbandsgemeinde Vorharz genehmigt. Mit dieser Bekanntmachung wird die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Der Geltungsbereich ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt.
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilplan 4 – Gemeinde Harsleben“ der Verbandsgemeinde Vorharz wird mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung vom Tag dieser Bekanntmachung an in der Verbandsgemeinde Vorharz, Zimmer 14, Quedlinburger Straße 10, 06458 Selke-Aue OT Wedderstedt, während der Dienstzeiten oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Gemäß § 215 BauGB werden unbeachtlich:
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Form- und Verfahrensvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorschlags |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der vorstehenden Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Vorharz unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hinweis:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz unter http://www.vorharz.net/de/bekanntmachungen.html zugänglich.
Wegeleben, 22.09.2025