I.
Mit Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes vom 17.07.2025
(Az.: 404.1.1-62211-0264 Wegeleben) wurde der Plan für das o. g. Vorhaben gemäß § 67 Abs. 2 i.V.m. § 68 Abs. 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) sowie § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) in Verbindung mit den §§ 73 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) festgestellt.
Vorhabensträgerin ist die Kieswerke Bodetal GmbH & Co. KG).
Für das Vorhaben bestand die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses. Gemäß § 27 UVPG ist die Entscheidung öffentlich bekanntzumachen.
II.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und die festgestellten Planunterlagen können auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vorharz (www.vorharz.net ) und der Stadt Halberstadt (www.halberstadt.de) sowie auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt (www.lvwa.sachsen-anhalt.de/service/planfeststellungsverfahren) in der Zeit vom 20.10. bis einschließlich 03.11.2025 eingesehen werden.
| Zusätzlich liegt eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 20.10.2025 bis einschließlich 03.11.2025 während der folgenden Dienststunden: | |
| bei der | Stadt Halberstadt |
| Montag | 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, |
| Dienstag | 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr, |
| Mittwoch | 9.00 – 12.00 Uhr, |
| Donnerstag | 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, |
| Freitag | 9.00 – 12.00 Uhr |
|
|
| Stadt Halberstadt |
| Fachbereich Recht und Kommunale Angelegenheiten |
| Gemeindeangelegenheiten |
| Raum 128 |
| Holzmarkt 1 |
| 38820 Halberstadt |
| und | |
| bei der | Verbandsgemeinde Vorharz |
| Montag: | von 9.00 bis 11.30 Uhr |
| Dienstag: | von 9.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch: | von 9.00 bis 11.30 Uhr |
| Donnerstag: | von 9.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Freitag: | von 9.00 bis 11.30 Uhr |
|
|
| Verbandsgemeinde Vorharz |
| Sekretariat |
| Markt 7 |
| 38828 Wegeleben |
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Plan kann im o.g. Zeitraum auch auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes,
http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/service/planfeststellungsverfahren/
abgerufen werden.
Die Planunterlagen können des Weiteren beim Landesverwaltungsamt, Referat 404 – Wasser, Zimmer 243, Dessauer Straße 70 in 06118 Halle (Saale) im o.g. Zeitraum während der Dienststunden (Mo-Do von 09.00 – 15.00 Uhr, Fr von 09.00 bis 12.00 Uhr) eingesehen werden.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Vorhabensträgerin individuell zugestellt sowie denjenigen, über deren Einwände entschieden worden ist und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist. (§ 74 Abs. 4 Satz 1 VwVfG).
Mit dem Ende der o. g. Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 4 VwVfG).
III.
Gegenstand des Vorhabens
Das in Rede stehende Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Wegeleben im Landkreis Harz.
Die Kieswerke Bodetal GmbH & Co. KG betreibt an der Grenze der Landkreise Börde und Harz rund 2.200 m nordwestlich der Ortschaft Wegeleben und rund 3.400 m südwestlich von Gröningen den „Kiessandtagebau Wegeleben“. Hier werden zurzeit durch Bodenabbau Kiese und Sande gewonnen, die eine gute Eignung für die Herstellung von Betonzuschlag- und Straßenbaustoffen aufweisen. Der noch vorhandene Bestand an Rohstoffen im Gewinnungsgebiet „Westfeld“ wird in absehbarer Zeit vollständig abgebaut sein. Zum Erhalt des Gewinnungsbetriebs zur Versorgung des Marktes mit qualitativ hochwertigen Rohstoffen unter Berücksichtigung einer zukünftig steigenden Nachfrage und zum Ausgleich des im Jahr 2020 eingestellten Abbaubetriebs am Standort Rodersdorf beabsichtigen die Kieswerke Bodetal GmbH & Co. KG, die bereits bestehende Abbaustätte zu erweitern.
Hierfür ist vorgesehen, den Abbau in das gesicherte Gewinnungsgebiet „Ostfeld“ östlich / nordöstlich der Kreisstraße K 1319 zu verlagern. Das geplante Abbaufeld umfasst eine Fläche von rund 36,5 ha. Zusätzlich wird für das Vorhaben eine Fläche von rund 11 ha für ein Spülfeld benötigt, dass im Bereich des „Westsees“ angelegt werden soll. Das Abbauareal soll in der Folge als dauerhaftes Stillgewässer rekultiviert werden mit der Folgenutzung des Arten- und Biotopschutzes. Das Vorhaben stellt eine Ausbaumaßnahme i. S. des Wasserhaushaltsgesetzes dar, womit nach § 68 WHG ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren bei der Herstellung eines stehenden Gewässers ab 10 ha Wasseroberfläche bei der oberen Wasserbehörde des Landes Sachsen-Anhalt erforderlich ist.
Antragsgegenständlich sollen auf einer östlich an die Kreisstraße K 1319 angrenzenden Fläche von rund 36,5 ha im Nassabbauverfahren Kiese und Sande abgebaut werden. Der Tagebaubetrieb soll werktags im Zeitraum von 6.00 bis 22.00 Uhr stattfinden. Zur Beurteilung des vorhandenen Rohstoffvorkommens innerhalb der geplanten Gewinnungsfläche wurden abgeteufte geologische Erkundungsbohrungen vor Ort durchgeführt. Hierbei wurde eine nutzbare Mächtigkeit der Schicht aus sandigen Kiesen und kiesigen Sanden von rund 10 - 22 m ermittelt, die von einer rund 1,4 m mächtigen Unterboden - sowie rund 0,3 - 0,4 m mächtigen Oberbodenschicht bedeckt ist. Die Unterkante des nutzbaren Sand- und Kiesvorkommens befindet sich bei ca. 70 - 80 m über NHN oberhalb einer tonigen Sedimentschicht des Keupers. Innerhalb des als Antragsfläche bezeichneten Bereichs sollen nach Abzug eines Sicherheitsabstandes auf einer Fläche von rund 33,4 ha Rohstoffe bis zu einer maximalen Abbautiefe von 22,8 m gefördert werden. Bei einem Neigungsverhältnis des Untergrundes von rund 1:2,5, entsprechend dem Böschungswinkel von 21,8° und einer durchschnittlichen Abbautiefe von rund 17,1 m, nach Abzug des Abraums sowie der Böschungs- und Spülsandverluste, werden rund 4.300.000 m³ bzw. rund 7.300.000 t an nutzbaren Rohstoffen erwartet. Bei einer prognostizierten jährlichen Fördermenge von bis zu 650.000 t wird für das Vorhaben eine Gesamtdauer von ca. 12 Jahren erwartet. Nach Abschluss des Bodenabbaus werden alle Anlagen entfernt, verdichtete Böden in den Randbereichen aufgelockert und das Areal für die Folgenutzung gestaltet.
Neben dem Landschaftspflegerischen Begleitplan sind der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag, der Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie mit entsprechenden Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft, Berichte zu den biologischen Erfassungen sowie geotechnische Berichte Bestandteil der Planunterlagen.
IV.
Verfügender Teil des Planfeststellungsbeschlusses
Der Planfeststellungsbeschluss stellt den Plan für das o. g. Vorhaben fest. Er enthält zahlreiche Schutzmaßnahmen, Auflagen und Nebenbestimmungen. Diese dienen u. a. dem Schutz von Natur und Landschaft, dem Gewässerschutz sowie dem Schutz weiterer öffentlicher und privater Belange.
Der Vorhabensträgerin wurden neben der wasserrechtlichen Planfeststellung verschiedene Genehmigungen, eine Befreiung auf dem Gebiet des Naturschutzes und eine denkmarlrechtliche Genehmigung erteilt.
Im Verfahren wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Im Planfeststellungsbeschluss wurde über Einwände, Forderungen und Anregungen entschieden.
Die in den Planunterlagen enthaltenen Grunderwerbsunterlagen enthalten aus Datenschutzgründen keine Angaben über Namen und Anschriften der Grundeigentümer. Betroffenen Grundeigentümern wird von der auslegenden Stelle oder der Planfeststellungsbehörde des Landesverwaltungsamtes auf Anfrage Auskunft über die von dem Vorhaben betroffenen eigenen Grundstücke gegeben.
V.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem
| Verwaltungsgericht Magdeburg |
| Breiter Weg 203 - 206 |
| 39104 Magdeburg |
schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
Im Auftrag