In der Vergangenheit wurde sich vermehrt über das verkehrswidrige Verhalten von Radfahrern beschwert. Aus diesem Grund, appelliert die Verbandsgemeinde Vorharz einmal an alle Verkehrsteilnehmer.
Generell sollte jeder Verkehrsteilnehmer, sei es Auto-/Radfahrer sowie Fußgänger, sich darum bemühen fair und vorausschauend im Straßenverkehr miteinander umzugehen.
Wobei Vorsicht und vor allem Rücksicht im Vordergrund stehen sollte.
Generell legt die StVO fest:
Jeder Verkehrsteilnehmer hat den Teil der Fahrbahn zu benutzen, der für ihn vorgesehen ist.
Zu den Radwegen ist Folgendes festzulegen:
Eine Pflicht den Radweg in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237 (Radweg), Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg), oder durch Zeichen 241 (getrennter Rad- und Gehweg) vorgeschrieben ist.
Ist dies nicht der Fall, muss der Radfahrer nicht zwangsläufig auf dem Radweg fahren.
Umgekehrt hat der Kraftfahrer bei ausreichendem Platz nicht auf dem auf der Fahrbahn aufgebrachten Radwegen zu fahren, oder zu halten.
Auf Grund der beginnenden Herbstzeit und der entsprechenden Witterung, weisen wir noch einmal darauf hin, dass bei nassem Laub und auch auf der Fahrbahn aufgebrachten Farbmarkierungen, eine erhöhte Rutschgefahr besteht.
Somit würde das Unfallrisiko steigen.
Wir wünschen allzeit gute Fahrt.