1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Vorharz für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 103 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S.288), in der zuletzt gültigen Fassung, hat die Verbandsgemeinde Vorharz die folgende, vom Rat in der Sitzung am 09.10.2023 geschlossene Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| die bisher festgesetzten Gesamtbeträge | erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf |
| Euro | ||||
| 1. Ergebnisplan | ||||
| Erträge | 12.176.600 | 136.900 | -46.000 | 12.267.500 |
| Aufwendungen | 12.130.200 | 172.800 | -67.700 | 12.235.300 |
| 2. Finanzplan | ||||
| aus lfd. Verwaltungstätigkeit: | ||||
| Einzahlungen | 11.915.600 | 136.900 | -46.000 | 12.006.500 |
| Auszahlungen | 11.791.700 | 168.000 | -46.000 | 11.896.800 |
| aus Investitionstätigkeit: | ||||
| Einzahlungen | 969.900 | 93.000 | 0 | 1.063.500 |
| Auszahlungen | 965.000 | 345.100 | -3.100 | 1.316.000 |
| aus Finanzierungstätigkeit: | ||||
| Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Auszahlungen | 96.000 | 0 | 0 | 96.900 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird nicht geändert.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.037.000 Euro um 2.458.000 Euro erhöht und damit auf 3.495.000 Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
Die Umlagesätze werden nicht geändert.
Gemäß § 4 Absatz 4 der Hauptsatzung in der Kommune in Verbindung mit § 105 Kommunalverfassungsgesetz werden unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Einzelfall auf 10.000 € festgesetzt. Darüber hinaus entscheidet das entsprechende Gremium.
Zweckgebundene Zuwendungen oder zweckgebundene Spenden sind entsprechend ihrer Verwendung, unabhängig von der Höhe der bereitgestellten Mittel fortzuschreiben und einzusetzen.
Die Aufwendungen bzw. Auszahlungen der einzelnen Budgets sind gegenseitig deckungsfähig. Erwirtschaftete Mehrerträge/Mehreinzahlungen können zur Deckung von Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im Budget herangezogen werden.
Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets werden für einseitig deckungsfähig zu Gunsten von Investitionsauszahlungen erklärt.
Mehraufwendungen bzw. zusätzliche Aufwendungen bei bilanziellen Abschreibungen gelten als über- bzw. außerplanmäßig genehmigt.
Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen werden ganz oder teilweise für übertragbar erklärt.
Wegeleben, 1. November 2023
2. Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Nachtragshaushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Abs. 2 Satz 1 des Kommunalverfassungsgesetzes Sachsen-Anhalt zur Einsichtnahme vom 16.11.2023 bis 29.11.2023 im Verwaltungsamt Schwanebeck, Kapellenstraße 16 in 39397 Schwanebeck, Zimmer 34 öffentlich aus.
Die Rechtmäßigkeit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Verbandsgemeinde Vorharz ist durch den Landkreis Harz, Kommunalaufsicht am 27.09.2023 unter dem Aktenzeichen 15 12 03 07 bestätigt worden.
Wegeleben, den 1. November 2023